Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Koalitionsfachpolitiker einig bei Gesetz gegen Hass im Netz

Fachpolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich über Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz geeinigt. Unter anderem sollen Plattformbetreiber in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst über Löschungen entscheiden müssen.

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Koalitionsfachpolitiker einig bei Gesetz gegen Hass im Netz
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Nach Kritik an den Gesetzesplänen gegen Hass und Hetze im Internet haben Fachpolitiker von CDU/CSU und SPD sich verständigt. Demnach soll der Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch an einigen Stellen geändert werden, wie es am Freitag aus Koalitionskreisen hieß. Unter anderem sollen Plattformbetreiber in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst über Löschungen entscheiden müssen.

Sie sollen Beschwerden in solchen Fällen nach dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung an Einrichtungen abgeben können, die nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes errichtet werden könnten. Dies sei ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor Overblocking, sagte Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Auch sei ausgeschlossen, dass die Rechtsdurchsetzung privatisiert wird.

Betroffenen, die in den sozialen Medien Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen geworden sind, soll ein Weg eröffnet werden, direkt gegen die Urheber dieser Aussagen vorgehen zu können. Zivilrechtliche Unterlassungsklagen und Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden sollen schnell und unkompliziert in Deutschland zustellbar sein. Betroffene müssten dank Veröffentlichungspflicht und konkreter Fristen zur Durchsetzung ihrer Rechte nicht mehr langwierige Verfahren in Kauf nehmen, um überhaupt die Zustellung der Klage zu erreichen.

Der vorgesehene Auskunftsanspruch soll auf schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen beschränkt und mit einem Richtervorbehalt versehen werden. Neben dem objektiven Straftatbestand sollen auch mögliche Rechtfertigungsgründe berücksichtigt werden müssen. Das heißt, der Kontext einer Äußerung soll in die Überprüfung einbezogen werden.

Die Verständigung der Fachpolitiker steht unter dem Vorbehalt, dass die Fraktionsspitzen noch mehrere vor der Bundestagswahl ausstehende Koalitionsprojekte im Paket absegnen wollen.

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz will die Bundesregierung Plattformen wie Facebook und Twitter zwingen, strafbare Hasskommentare konsequenter zu entfernen. "Dabei folgen wir dem Grundsatz, dass in der Welt des Internet dieselben Rechtsgrundsätze gelten müssen wie in der realen Welt", sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth. Die sozialen Medien und das Internet seien keine rechtsfreien Räume. Auch große internationale Konzerne wie Facebook müssten die geltenden Rechtsgrundsätze beachten und dazu beitragen, dass Rechte von Betroffenen besser geschützt werden. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt in diesem Prozess.

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(anw)