Verbraucherzentrale warnt vor Routenplaner-Abzocke

Die Opfer sollen sich von Forderungen mit angeblichen Gerichtsurteilen nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 387 Kommentare lesen
Verbraucher-Abzocke

Unseriöse Praktiken von Inkassounternehmen und teure Abmahnungen: Das Bundesjustizministerium will zwielichtigen Geschäftemachern das Leben schwerer machen.

(Bild: dpa, Andrea Warnecke)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tim Gerber

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einem Online-Routenplaner der Digital Development GmbH. Pünktlich zur Reisezeit locke der Anbieter Verbraucher mit einem Online-Routenplaner in die Kostenfalle. Wer sich auf maps-routenplaner.pro eine Route berechnen lassen möchte, müsse zunächst seine E-Mail-Adresse eingeben – und schließe so angeblich eine 24-monatige Mitgliedschaft für 500 Euro ab. Anschließend sollen erfundene Gerichtsurteile die Gültigkeit des Vertrags belegen und Nutzer unter Druck setzen. Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen, rät die Verbraucherschutzorganisation. Die Urteile seien erfunden, Zahlungsaufforderungen sollten Verbraucher ignorieren.

Unseriöse Anbieter versuchten immer wieder, Nutzern per Gewinnspiel oder Gutschein kostenpflichtige Verträge unterzuschieben. Die Digital Development GmbH aus Berlin geht nach Auffasung der Verbraucherschützer jedoch besonders dreist vor. In den von dem Unternehmen versandten Schreiben heiße es wörtlich:

"Nach dem Urteilsspruch des Amtsgerichts Mainz vom 08.03.2017 (AZ: 44 C 276/17), in dem die Zahlungspflicht an die Digital Development GmbH, Betreiber und Inkassodienst für die Seite www.maps-routenplaner.pro, bestätigt wurde, folgt nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt derselben Auffassung und verurteilt die säumigen Kunden des Portals in einem deutlichen Urteilsspruch (AZ: 7 C 328/17) vom 18.04.2017 zur Zahlung des offenen Betrages sowie zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten."

Nachfragen der Verbraucherzentrale bei beiden Gerichten hätten bestätigt, dass es die genannten Aktenzeichen nicht gebe und auch keine Verfahren anhängig gewesen seien. Die Verbraucher sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und auf gar keinen Fall zahlen. "Auch wenn bei dieser Version des uns schon bekannten Routenplaners der Bestellbutton richtig beschriftet ist, einer Zahlungsaufforderung sollten Verbraucher gelassen entgegensehen", sagt Körber. "Es ist und bleibt Abzocke und eine Abofalle".

Mit zitierten Urteilen sollte man ohnehin vorsichtig sein. Oft werden sie aus dem Zusammenhang gerissen wiedergegeben und in Kenntnis des gesamten Urteils ergibt sich dann das genaue Gegenteil dessen, was angeblich entschieden wurde. Lockeren Umgang mit Urteilen findet man nicht nur in Schreiben windiger Abzocker, sondern durchaus auch in dem ein oder anderen Behördenbescheid oder Anwaltsschreiben. Man sollte sie deshalb stets vollständig nachlesen.

Meist führt bereits die Eingabe des Gerichtsortes und Aktenzeichens zur vollständigen Entscheidung. Ansonsten bieten alle Gerichte einen Entscheidungsversand über ihre Webseite an. Die Gebühr beträgt in der Regel nicht mehr als 1,50 Euro pro Urteil für den elektronischen Versand. Ob ein Urteil überhaupt existiert, oder wie im geschilderten Fall einfach dreist erfunden wurde, lässt sich auf diese Weise meist sehr schnell klären. (tig)