Konsultation über Online-Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen und Depublikationspflicht

Die Länder haben eine öffentliche Umfrage gestartet, auf deren Basis der "Telemedienauftrag" von ARD, ZDF & Co. neu ausgerichtet werden soll. Basis ist ein Vorschlag der Rundfunkreferenten, wonach der Programmbezug gelockert werden soll.

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(Bild: dpa, Rolf Vennenbernd)

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Rundfunkpolitiker der Bundesländer suchen nach neuen Wegen, um den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender an das Internet anzupassen und die vergleichsweise strengen Regeln für dortige "Telemedien"-Angebote etwas zu lockern. Die Rundfunkreferenten haben dazu ein Papier veröffentlicht, das nun als Grundlage für eine öffentliche Konsultation für diese Initiative dient. Neben Vertretern von ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst, Verbänden und Unternehmen der Medienwirtschaft sind auch "andere interessierte Kreise" eingeladen, bis zum 7. Juli Stellung zu beziehen. Federführend ist die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt.

Der Vorschlag der Rundfunkreferenten sieht etwa vor, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch ohne konkreten Programmbezug "zeitgemäß gestaltete" Online-Angebote erstellen dürfen, solange diese nicht "presseähnlich" sind, also den privatwirtschaftlichen Nachrichtenverbreitern direkt in die Quere kommen. Möglich werden sollen so auch "eigenständige audiovisuelle Inhalte" einschließlich "interaktiver Kommunikation". ARD & Co. könnten gebührenfinanzierte Telemedien zudem erstmals "außerhalb des dafür jeweils eingerichtete eigenen Portals" beziehungsweise ihrer Mediathek verbreiten, soweit diese "aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist", um die Zielgruppe zu erreichen.

Geeignete Inhalte sollen zudem etwa "durch Verlinkung" miteinander vernetzt werden dürfen, heißt es in dem Papier. Prüfverfahren für neue Online-Angebote wie den Drei-Stufen-Test wollen die Referenten vereinfacht wissen. Bleiben soll es bei einem Verbot von Werbung und Sponsoring im Netz sowie einer flächendeckenden lokalen Berichterstattung".

Die vielfach kritisierte 7-Tage-Frist für Mediatheken, nach der eine Vielzahl der Inhalte nicht mehr abrufbar sein dürfen, sprechen die Rundfunkpolitiker nicht an. Sie dürfte aber mit im Mittelpunkt der Eingaben stehen. So will der Medien- und Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch, der seit einem Jahr den Bereich "Internet" im ZDF-Fernsehrat vertreten darf, in seiner Stellungnahme fordern, "jegliche Pflicht zur Depublizierung von Eigen- und Auftragsproduktionen" zu streichen. Vielmehr müsse gerade für zeitgeschichtliche Inhalte ein Langzeitarchiv samt offenem Zugang aufgebaut werden. Ferner seien mehr Beiträge und "telemedienbezogene Datenbestände" unter freien Lizenzen verfügbar zu machen.

Die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen im Internet ist generell auch unter Wissenschaftlern umkämpft. Während Gutachter auf der einen Seite meinen, dass sich ARD und ZDF fürs "Cloud-TV" wappnen und zu echten Online-Plattformen reifen müssen, plädieren andere dafür, den Rundfunkbeitrag angesichts der Meinungsvielfalt im Netz zu streichen und die Sender zu privatisieren. (vbr)