Befristung bis 2023: Schwarz-Rot einigt sich auf Urheberrechtsreform für die Wissenschaft

Lehrer und Forscher dürfen künftig 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen. Auf einen entsprechenden Entwurf hat sich die Koalition jetzt verständigt. Die Regeln gelten aber zunächst nur bis 2023.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 15 Kommentare lesen
Bücher
Lesezeit: 2 Min.

Trotz heftiger Proteste aus der Verlagsbranche haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Dienstagnachmittag auf den letzten Drücker noch darauf verständigt, den umkämpften Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine eingedampfte "Bildungs- und Wissenschaftsschranke" im Urheberrecht prinzipiell unverändert Ende der Woche im Parlamentsplenum beschließen zu wollen. Mit der Initiative können Lehrer und Forscher künftig 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen. Dozenten müssen dabei nicht aufwändig prüfen, ob es dafür schon ein "angemessenes Lizenzangebot" gibt. Für die eigene wissenschaftliche Forschung sollen sie weiter bis zu 75 Prozent eines Werks verwenden dürfen.

Bibliotheken können laut dem Entwurf Nutzern bald auch an Leseterminals in ihren Räumen je Sitzung bis zu zehn Prozent eines Werks für nicht-kommerzielle Zwecke verfügbar machen sowie Interessenten "auf Einzelbestellung" Kopien zuschicken. Vertragliche Vereinbarungen mit Verlagen sollen dabei aber Vorrang haben vor der gesetzlichen Erlaubnis. Mit der Reform werden ferner erstmals Vervielfältigungen im Rahmen von Text- und Data-Mining erlaubt, wenn auch nur für unkommerzielle Zwecke. Die zentralen Regeln für Unterricht und Wissenschaft werden aber auf Drängen der Konservativen zunächst bis Ende Februar 2023 befristet. Die Bundesregierung soll das Gesetz nach vier Jahren evaluieren.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren Vize Sigmar Gabriel (SPD) am frühen Nachmittag noch dazu aufgerufen, das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben zu stoppen. Die Koalition dürfe nicht ein "offenkundig verfassungswidriges Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode durchpeitschen". Die skizzierten Regeln enteigneten die Bildungs- und Wissenschaftsverlage und bedrohten eine lebendige und weltweit vorbildliche Publikationslandschaft. Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hatte die Spitzen der Regierungsfraktionen dagegen beschworen, die Initiative uneingeschränkt zu verabschieden. Die Reform zeichne sich durch Rechtssicherheit aus und schaffe einen ausbalancierten Interessenausgleich. (kbe)