Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus

Die Bundesnetzagentur hat nach einem wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Bis zum Urteil im Hauptverfahren würde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt. Erste Provider reagieren.

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Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus
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Inhaltsverzeichnis

Unter Berufung auf das aktuelle Urteil des Oberwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt; bzw. die Bundesnetzagentur wird derzeit keine Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen, was faktisch auf eine vorläufige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung hinausläuft. Das teilte die Regulierungsbehörde am Mittwoch mit und begründete den Schritt mit der "über den Einzelfall hinausgehenden Begründung" des Gerichts.

Vorratsdatenspeicherung

Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens sieht die Netzagentur damit von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab. Es würden auch keine Bußgeldverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die die Umsetzung nicht einleiten.

Vergangene Woche hatte das OVG in Münster verfügt, dass die neu geregelte Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig ist. Der klagende Münchner Provider Spacenet wurde deshalb von der damit verbundenen Verpflichtung, ab dem 1. Juli Verbindungsinformationen der Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang zu speichern, entbunden.

Das galt angesichts des ausstehenden Hauptsacheverfahrens aber nicht für andere Provider, die deswegen selbst hätten tätig werden müssen. Wegen der deutlichen Worte des Gerichts war danach aber der Druck gestiegen, die umstrittene Überwachung gänzlich zu stoppen. Das geschieht mit dem Schwenk der Bundesnetzagentur nun zwar nicht, aber Provider können die Verpflichtung nun vorerst ignorieren.

Auf eine Anfrage von heise online bei Providern in Deutschland, ob sie nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten, stehen die Antworten noch aus.

[Update 28.06.2017 11:01]:

In einer ersten Reaktion begrüßt der eco, der Verband der Internetwirtschaft, den Beschluss der Bundesnetzagentur: "Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur ist absolut konsequent. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht". Auch wenn man die Erleichterung beim eco fömlich spüren kann, weist der Verband auch darauf hin, dass "wir endlich die Grundsatzentscheidung [brauchen], um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen." Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht, betonte weiter: " Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden.“