Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragte wiedergewählt

In Bremen und Brandenburg wurden die bisherigen Behördenleiterinnen von den Parlamenten in ihrem Amt bestätigt. In Sachsen-Anhalt hingegen wartet der Leiter der Datenschutzbehörde seit März auf die Bestellung seines Nachfolgers.

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Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragte wiedergewählt

Dagmar Hartge

(Bild: dpa)

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge tritt am heutigen Mittwoch ihre dritte Amtszeit an. Am Mittwochabend wurde sie für weitere sechs Jahre mit großer Mehrheit ohne vorherige Debatte und Anhörung vom brandenburgischen Landtag im Amt bestätigt.

Hartge wird 2018 über 32 Personalstellen verfügen, vor zehn Jahren waren es 18. Sie plant, intensiver mit anderen europäischen Datenschutzbehörden zusammenzuarbeiten. Überdies will sich die Juristin verstärkt mit "Privacy by Design and Default" und den Bereichen Akkreditierung und Zertifizierung befassen.

Hartges Behörde war bereits am Zertifizierungsprojekt "Trusted Cloud" des Bundeswirtschaftsministeriums beteiligt. Außerdem setzt sie auf das Standard-Datenschutz-Modell (SDM), um "Privacy by Design" künftig besser umsetzen zu können. Das SDM müsse nach der Erprobungsphase auch rasch auf europäischer Ebene etabliert werden, meint Hartge.

Die Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer wurde vor zwei Wochen von der Bremer Bürgerschaft für weitere acht Jahre im Amt bestätigt. Auch hier gab es vor der Wahl keine öffentliche Anhörung der Kandidaten. Bisher sehen die gesetzlichen Regelungen in Deutschland kein transparentes Bestellungsverfahren vor.

Verwaltungsjuristin Sommer will sich für eine stärkere Transparenz von Algorithmen in Big-Data-Anwendungen einsetzen: "Um entscheiden zu können, welche Nutzung unserer Daten in Ordnung ist und welche nicht, müssen wir die wesentlichen Eigenschaften der vermeintlich smarten Scorings kennen, die die überall über uns zusammengesammelten Daten interpretieren." Denn nur "wenn wir unzulässige Verknüpfungen kennen, können wir sie zurückweisen."

"Die Neigung, einen Amtsinhaber wiederzuwählen, ist stark ausgeprägt", stellt ein Gutachten des "Netzwerks Datenschutzexpertise" fest. Die 2016 verabschiedete europäische Datenschutzgrundverordnung, die ab Mai 2018 umgesetzt werden muss, verlangt ein fair gestaltetes, "transparentes Verfahren". Möglich wäre dies durch eine öffentliche Ausschreibung, eine öffentliche Anhörung der Bewerber sowie eine öffentliche parlamentarische Aussprache vor der Wahl. Zwar gab es sowohl in Brandenburg wie auch in Bremen mehrere Kandidaten, doch eine öffentliche Anhörung sowie Aussprache gab es nicht.

Die nächste Wahl steht in Sachsen-Anhalt an. Der derzeitige Amtsinhaber Harald von Bose darf in diesem Bundesland aber nicht zum dritten Mal gewählt werden. Obwohl seine Amtszeit bereits seit März abgelaufen ist, hat sich der Landtag noch nicht um eine Neubesetzung gekümmert. Das hat offenbar Tradition: Von Boses Amtsvorgänger Klaus-Rainer Kalk musste noch über ein Jahr nach Ablauf seiner zweiten Amtszeit die Behörde führen. In Baden-Württemberg war der Posten des Amtsleiters im vergangenen Jahr fast acht Monate lang vakant. Aus anderen Bundesländern sind noch längere Übergangszeiträume bekannt. (anw)