Europäisches Patentamt schränkt Biopatente ein

Pflanzen und Tiere, die im Wesentlichen durch biologische Züchtungsverfahren gewonnen werden, müssen von der Patentierbarkeit ausgenommen werden. Daran will sich das Europäische Patentamt strenger halten – eigentlich.

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Europäisches Patentamt: Restriktionen bei Biopatenten mit Hintertüren

(Bild: Arn ( CC-BY-SA 4.0))

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Der politische Druck war am Ende doch zu groß: Das Europäische Patentamt (EPA) hat angekündigt, bei Biopatenten künftig strenger bewerten zu wollen. Pflanzen und Tiere, die "ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren gewonnen werden", sollen bei der Münchner Behörde künftig von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein. Eine entsprechende neue Vorgabe hat der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO), der das EPA überwacht, am Donnerstag beschlossen.

Den Vorschlag dazu hatte das Amt selbst gemacht, um einem Plädoyer der EU-Kommission vom November 2016 nachzukommen. Die Brüsseler Regierungseinrichtung wandte sich damit gegen einen gewerblichen Rechtsschutz etwa von Tomaten oder Brokkoli aus konventioneller Züchtung. Ein solcher sei nicht mit der Richtlinie zum Rechtsschutz biotechnologischer Erfindungen vereinbar.

Zuvor hatte die Bundesregierung betont, dass sich aus Grundsatzentscheidungen der Großen Beschwerdekammer des EPA vom März 2015 in Verfahren zu derlei Gemüsesorten "politischer Handlungsbedarf" ergebe. Das Richtergremium hatte damals geurteilt, dass konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere unter Umständen entgegen dem gesetzlichen Wortlaut des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) "an sich" als "technische Erfindungen" behandelt und so prinzipiell geschützt werden könnten.

Das EPA beschloss nach den Ansagen aus Brüssel und Berlin in einem ersten Schritt Ende Dezember, zunächst alle Prozesse auszusetzen, in denen es um den gewerblichen Rechtsschutz für Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung geht. Nun soll mit der "fast einstimmig" von den Vertragsstaaten im Verwaltungsrat befürworteten Initiative nach Angaben der Behörde die "Einheitlichkeit des harmonisierten europäischen Patentrechts" weiter gestärkt werden. Der neue Ansatz präzisiere die Praxis des EPA an wichtigen Punkten und verschaffe so "den Nutzern des europäischen Patentsystems größere Klarheit und Rechtssicherheit".

Das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut" warnt aber, dass das Amt mit dem eingeschränkten Kurs zugleich "neue Schlupflöcher geschaffen" habe. "So sollen auch zufällige Veränderungen des Erbguts patentierbar sein", heißt es bei der Allianz. Das EPA könne schon von Juli an wieder gewerbliche Schutzrechte auf herkömmliche Pflanzen und Tiere erteilen. Schon im Mai habe die Behörde Patentanmelder darüber informiert, dass mehreren Ansprüchen auf Pflanzen mit zufälligen Mutationen demnächst stattgegeben werden solle. Die politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen würden damit also weitergehen.

Gemäß der Entscheidung "sollen in Zukunft Patente nur dann verweigert werden, wenn Pflanzen oder Tiere unmittelbar aus einer Kreuzung und Selektion entstehen", erläutert das Bündnis seine Kritik. "Sobald aber genetische Veranlagungen von Pflanzen oder Tieren beansprucht werden, laufen die Verbote ins Leere." Auch "eine klare Abgrenzung zur Gentechnik gibt es nicht". Landwirte und die Verbraucher gerieten so in immer größere Abhängigkeit von Konzernen wie Bayer und Monsanto. Ähnliche Hintertüren nutzt die Behörde seit Langem bei Software: Obwohl Computerprogramme "als solche" nicht geschützt werden dürfen, erteilt das EPA immer wieder Patente auf "computerimplementierte Erfindungen" und bleibt trotz Kritik bei diesem Kurs. (axk)