Britischer Datenschutzbeauftragter moniert Weitergabe von Patientendaten

Daten von 1,6 Millionen Patienten bekam Googles KI-Tochter DeepMind vom britischen Nationalen Gesundheitsdienst. Dabei ging es nicht gesetzeskonform zu, meint die britische Datenschutzbeauftragte.

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Britischer Datenschutzbeauftragter moniert Weitergabe von Patientendaten

Googles künstliche Intelligenz soll helfen, beispielsweise akute Nierenerkrankungen zu erkennen.

(Bild: deepmind.com)

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Der britische Nationale Gesundheitsdienst NHS hat gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, als er Daten von 1,6 Millionen Patienten an die Google-Tochter DeepMind weitergegeben hat. Zu diesem Ergebnis kommt die britische Datenschutzbeauftragte Elizabeth Denham. Sie hatte nach eigenen Angaben einige Mängel bei der Weitergabe festgestellt, vor allem, dass die betroffenen Patienten nicht angemessen über den Vorgang informiert wurden. Das NHS solle sich künftig enger an das Datenschutzrecht halten und öffentlich darlegen, wie es das bewerkstelligen will, verlangt Denham. DeepMind darf demnach die Daten behalten.

Mit den fraglichen Daten soll eine Künstliche Intelligenz von DeepMind gefüttert werden. Die soll dann bei der Patientenbeobachtung helfen und weitere Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen. Eine Vereinbarung über die Weitergabe der Daten hatte der NHS im Mai 2016 mit DeepMind geschlossen. Denham hat im Prinzip nichts dagegen einzuwenden, wenn solche Daten für Forschungszwecke verwendet werden. Allerdings dürfe die Privatsphäre nicht zu Gunsten der Innovation geopfert werden. Im vorliegenden Fall fehle es an Transparenz.

(anw)