Breitband: Regulierer legt Maßstäbe für vertragsgerechte Geschwindigkeit fest

Die Bundesnetzagentur hat klargestellt, welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit Breitbandgeschwindigkeiten als vertragsgerecht gelten. Das soll den Verbrauchern helfen.

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Bundesnetzagentur

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst)

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Die Bundesnetzagentur hat die Maßstäbe festgelegt, nach denen die Downloadgeschwindigkeit von Breitbandanschlüssen nicht mehr der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Diese Richtlinien sollen Verbrauchern helfen, Vertragsabweichungen zu melden, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Dienstag in Bonn.

In der EU-Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet von 2015 heißt es lediglich, dass "erhebliche kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende" Abweichungen der Geschwindigkeit oder anderer Qualitätsparameter zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung nicht vertragskonform sind.

Die Bundesnetzagentur konkretisiert diese recht weit gefasste Formulierung nun. Laut der Behörde liegt bei Festnetz-Breitbandanschlüssen eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle eintreten:

  • die tatsächliche Download-Geschwindigkeit erreicht an mindestens zwei Messtagen nicht mindestens einmal 90 Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird in 90 Prozent der Messungen nicht erreicht
  • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit wird an mindestens zwei Messtagen unterschritten

Um eine Abweichung von der Vertragsbedingungen festzumachen, müssen laut Regulierungsbehörde mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Messtagen bei LAN-Verbindung zum Internet vorgenommen werden.

Nutzer können ihre Anschlusswerte unter anderem mittels der Website für Breitbandmessung der Bundesnetzagentur ermitteln. Ende des Jahres will die Regulierungsbehörde zudem ein Software-Tool zur Verfügung stellen, mit der Nutzer ihre Anschlusswerte ermitteln und dokumentieren können. Die auf der Website und mit dem Tool erhobenen Geschwindigkeitsdaten fließen anonymisiert in den Bandbreitenatlas auf der Website ein. Bei Anzeichen von deutlichen Abweichungen führt die Bundesnetzagentur eigene Messungen durch, bevor sie gegebenenfalls Maßnahmen ergreift. (dahe)