Urheberrecht: Weg für E-Semesterapparate und Kopierfreiheiten von Forschern frei

Künftig gelten einheitliche Regeln, mit denen Dozenten Werkteile kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen dürfen. Eine entsprechende umstrittene Urheberrechtsreform hat die Länderkammer befürwortet.

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Urheberrecht: Weg für E-Semesterapparate und Kopierfreiheiten von Forschern frei
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Lehrer und Forscher können künftig 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen. Dozenten müssen dabei nicht aufwändig prüfen, ob es schon ein "angemessenes Lizenzangebot" von Verlagsseite für ein betroffenes Buch oder eine Fachzeitschrift gibt. Für die eigene wissenschaftliche Forschung sollen sie bis zu 75 Prozent eines Werks verwenden dürfen. Einen entsprechenden, lange umkämpften Gesetzentwurf aus dem Bundestag zur Urheberrechtsreform hat der Bundesrat am Freitag angenommen.

Die Länderkammer forderte seit Jahren eine breite und allgemein gefasste "Bildungs- und Wissenschaftsschranke" im Urheberrechtsgesetz. Sie bezog sich dabei auf ausgeweitete Nutzerrechte von Forschern, Lehrern und Auszubildenden, die sich etwa auch auf elektronische Leseplätze in Bibliotheken oder die Vervielfältigung von E-Books beziehen sollten. Nun gab sich der Bundesrat trotzdem mit einer schon im Bundeskabinett eingedampften und vom Bundestag zunächst bis Ende Februar 2023 befristeten einschlägigen Initiative zufrieden.

Bibliotheken können laut dem Entwurf vom 1. März 2018 an auch an Leseterminals in ihren Räumen je Sitzung bis zu zehn Prozent eines Werks für nicht-kommerzielle Zwecke verfügbar machen sowie Interessenten "auf Einzelbestellung" Kopien zuschicken. Vertragliche Vereinbarungen mit Verlagen sollen dabei aber Vorrang haben vor der gesetzlichen Erlaubnis. Mit der Reform werden zudem erstmals Vervielfältigungen im Rahmen von Text- und Data-Mining erlaubt, wenn auch nur für nicht-kommerzielle Zwecke. Die Inanspruchnahme der neuen Privilegien soll generell angemessen vergütet werden.

Vervielfältigungsprivilegien für Wissenschaftler und Forschungsinstitute aus mehreren verstreuten Paragrafen werden mit dem Vorhaben im Urheberrecht gebündelt und laut Bundesregierung "behutsam erweitert". Die Exekutive hat den Auftrag, das Gesetz nach vier Jahren zu evaluieren. Parallel soll ein Dialog zwischen Rechteinhabern und Nutzern in Gang kommen mit dem Ziel, binnen fünf Jahren "eine zentrale Online-Lizenzierungsplattform aufzubauen". Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hält die Initiative dennoch für verfassungswidrig, Klagen in Karlsruhe von Verlegern sind also nicht ausgeschlossen. (mho)