Umstrittene Schleierfahndung auf Autobahnen möglich

Die Ermittlungsmethode hat viele Gegner - in Thüringen wird die sogenannte Schleierfahndung trotzdem angewendet. Die Polizei erzielte damit Erfolge.

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(Bild: dpa, Patrick Seeger)

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  • dpa

Ungeachtet der Debatte um die Zukunft der Schleierfahndung in Deutschland hat die Thüringer Polizei Erfolg mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen. Grundsätzlich sei die Schleierfahndung in Thüringen auf Autobahnen und Europastraßen zulässig, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion (LPD) auf Anfrage. Auf diesen Verkehrswegen könne die Polizei verdachtsunabhängige Kontrollen vornehmen, die gemeinhin als Schleierfahndung bezeichnet werden.

Eine eigene Statistik über Erfolge solcher Kontrollen führe die Polizei zwar nicht, sagte der Sprecher. Allerdings seien allein im Juni durch solche Fahndungsmaßnahmen mehrere Menschen gestellt worden, die von den Behörden gesucht worden waren.

Kritiker halten es für unverhältnismäßig, dass Polizisten ohne konkreten Verdacht Menschen kontrollieren dürfen. In Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen gibt es diese Fahndungsmaßnahmen deshalb nicht. Auf der Konferenz der Innenminister Mitte Juni in Dresden war Bayern mit einem Vorstoß gescheitert, die Schleierfahndung bundesweit einzuführen.

Im Beschlusspapier der Innenministerkonferenz heißt es lediglich, die Innenminister nähmen "den mündlichen Bericht des Vertreters des Freistaates Bayern zu den Schleierfahndungsmaßnahmen der Bayerischen Polizei zur Kenntnis". In einer Protokollnotiz dazu steht, Bayern und Sachsen sowie Sachsen-Anhalt bewerteten "die polizeiliche Schleierfahndung als ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und illegalen Migration".

Laut dem Sprecher der Landespolizeidirektion gibt es aus Sicht der Thüringer Polizei keinen Bedarf, die für den Freistaat geltenden Regeln zur Schleierfahndung anzupassen. Die Fahndungsmaßnahme sei im geltenden Polizeiaufgabengesetz ausreichend verankert.

Neben Autobahnen und Europastraßen sei der Landespolizei damit gestattet, unter anderem auch auf "anderen Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr" mit der Schleierfahndung zu arbeiten. Ausgehend von dieser Definition seien es vor allem Beamte der Autobahnpolizei, die Erfolge mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen erzielten. "Speziell organisiert ist die Schleierfahndung in Thüringen nicht", sagte der Sprecher.

Als Beispiele für erfolgreiche Schleierfahndungen nannte der Sprecher die Kontrolle einer 54-jährigen Frau aus Baden-Württemberg am Rasthof Hermsdorfer Kreuz Anfang Juni. Die Frau habe dort in einem Bus gesessen. Bei der Kontrolle ihres Ausweises sei festgestellt worden, dass sie zur Fahndung ausgeschrieben war. Einige Tage später seien auf einem Parkplatz an der Autobahn 4 vier Rumänen ermittelt worden, die mitsamt dem von ihnen gefahrenen Transporter wegen bandenmäßigen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben gewesen seien. (tho)