EU auf dem Weg zu einer "Strategie für den digitalen Handel"

Den "freien Fluss der Daten" durch die globalisierte Welt sichern, gleichzeitig aber Daten schützen und zwar nach europäischen Standards – wie das zusammenpasst? Die "Strategie für den digitalen Handel" des Europaparlaments soll das klären.

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EU auf dem Weg zu einer "Strategie für den digitalen Handel"
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Von
  • Monika Ermert

Keine erzwungene Preisgabe von Source Code, keine Pflicht, Hintertüren für die Verschlüsselung offenzuhalten und vor allem auch kein Verzicht auf Datenschutzgrundrechte, wie sie im EU-Recht festgeschrieben sind. Das empfahl die niederländische Liberale Marietje Schaake während der ersten Aussprache des Handelsausschusses im Europaparlament am Montag als Eckpunkte einer künftigen "EU-Strategie für den digitalen Handel". Mit ihr will das Parlament die EU-Kommission im Dezember zum Ministertreffen der Welthandelsorganisation (WTO) in Buenos Aires schicken.

Wenn die EU nicht anderen die Formulierung von Grundsätzen für den digitalen Handel überlassen will, müsse sie so schnell wie möglich ihre Position festzurren, erklärte Schaake in der Sitzung. Andere haben nämlich längst vorgelegt.

Alibaba-Gründer Jack Ma wirbt seit einem Jahr lautstark für eine "eWorld Trade Platform" (eWTP), die er als eine Art "virtueller Freihandelszone" mit besonderer Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen bezeichnet. Die eWTP ist Mas Beitrag zum offiziellen Projekt "Neue Seidenstrasse". Im Frühjahr eröffnete Ma in Malaysia den ersten "Ableger", afrikanische Länder stehen ebenfalls auf seiner Liste. Die EU habe angesichts solcher Vorstöße einerseits und des zunehmenden Protektionismus andererseits keine Zeit zu verlieren, meinte Schaake.

Drei Kernpunkte stehen im Arbeitsdokument für Europas Digitalhandel-Strategie: Fairer Marktzugang, echter Nutzen für die Verbraucher – EU-Bürger und die Bürger anderer Staaten –, aber auch der Schutz von Grundrechten und interoperable Standards. Letztere seien zwar nicht direkt Bestandteil von Handelsabkommen, doch könnten Klauseln zu interoperablen Standards etwa die Sicherheit von Technik wie dem Internet der Dinge befördern.

Zu fairen offenen Marktbedingungen gehören laut dem am Montag diskutierten Entwurf vor allem der Verzicht auf die in Mode gekommenen Verpflichtungen zur lokalen Datenhaltung. Für Schaake ist der freie Datenfluss dabei ohne weiteres vereinbar mit dem EU-Datenschutz. Letzterer dürfe wie auch der Schutz des Urheberrechts nicht durch Handelsabkommen verschoben werden.

Praktisch gestaltet sich diese Balance schwierig. Ein Kommissionsvertreter bestätigte, dass er sich aktuell auf Adäquanz-Regeln und auf die Schutzklauseln des Paragraph XIV des "Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen" (GATS) verlässt. Die Adäquanz-Regeln setzen die Anerkennung des Schutzes im Partnerland als gleichwertig voraus. Laut den GATS-Schutzklauseln dürfen angemessene Datenschutzbestimmungen nicht als Handelshemmnisse moniert werden. Nicht alle Fraktionen im Europaparlament sind restlos überzeugt, dass das in dieser Form ausreicht. Grüne und Linke und auch der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (S&D) wollen hier nachhaken, genauso wie bei der Frage fairer Arbeitsbedingungen für das neue digitale Proletariat. (anw)