Ende von „Tempo 10“ in bayerischen Gemeinden

Sie sollten den Autoverkehr in belebten Straßen bremsen, wo selbst 30 Stundenkilometer zu schnell wären. Bei Autofahrern waren die Tempo-10-Schilder aber von Anfang an umstritten. Jetzt verschwinden sie wieder

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Ende von „Tempo 10“ in bayerischen Gemeinden
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  • dpa

Offiziell hat das Verkehrsschild nie existiert – trotzdem haben einige Städte und Gemeinden in Bayern mit dem Tempo-10-Zeichen jahrelang Autofahrer zum Tritt auf die Bremse veranlasst. Die Polizei lehnte Radarkontrollen in den Tempo-10-Zonen wegen der rechtlichen Grauzone ab. Jetzt hat der Schildbürgerstreich, wie manche Autofahrer das Ganze empfanden, ein Ende.

Ende eines Schildbürgerstreichs

(Bild: dpa)

Mit der jüngsten Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) habe der Berliner Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er auf die einstmals erwogene Einführung eines Tempo-10-Schilds nun doch verzichte, erläuterte am Montag der Leiter des Nürnberger Verkehrsplanungsamtes, Frank Jülich. In Erwartung der Neuregelung hatte Nürnberg bereits 2008 mit der Aufstellung der ersten Tempolimit-Hinweise begonnen.

Nachdem es nun amtlich ist, dass die Tempo-10-Schilder nicht kommen, wurden sie in Nürnberg inzwischen demontiert. Stattdessen soll nun das im offiziellen Verkehrszeichenkatalog enthaltene Tempo-20-Schild die Autofahrer in fünf belebten Innenstadt- und Wohnstraßen dazu veranlassen, vom Gas zu gehen.

Auch im benachbarten Zirndorf ist das umstrittene Schild aus dem Stadtbild verschwunden. Sowohl die bisherigen Tempo-10- als auch die Tempo-30-Zonen wurden einheitlich in Tempo-20-Zonen umgewandelt, wie der Zirndorfer Ordnungsamtsleiter Thomas Rieß berichtet.

Auch wenn es keine offiziellen Zahlen darüber gibt – im bayerischen Innenministerium geht man davon aus, dass mehrere Kommunen in den vergangenen Jahren Tempo-10-Zonen ausgewiesen haben. „Da es kein offizielles Verkehrsschild ist, haben wir das aber nicht erfasst“, sagte ein Ministeriumssprecher.

Dass es überhaupt zur Aufstellung eines offiziell nicht zulässigen Verkehrsschildes kam, lag nach Angaben des Zirndorfer Behördenleiters an einem Widerspruch in der Straßenverkehrsordnung: „Im StVO-Text war sehr wohl von einem Tempo-10-Schild die Rede. Im offiziellen Verkehrszeichenkatalog fehlte es dann aber“, berichtet Rieß.

Der Nürnberger Verkehrschef Jülich hält ein Tempolimit von 10 oder 20 Stundenkilometern in belebten Innenstadtstraßen mit hohem Fußgängeraufkommen für erforderlich, wenn dort „Tempo 30 zu schnell ist, aber die rechtlichen Voraussetzzungen für eine verkehrsberuhigte Zone nicht erfüllt sind“. Verkehrsberuhigte Zonen, die in der Regel mit dem blauen Spielstraßen-Schild kenntlich gemacht werden, dürften etwa über keine Fußwege verfügen. Das sei aber in belebten Innenstadtstraßen in der Regel der Fall. (fpi)