Kinderpornografie im Internet: Razzien bei 67 Verdächtigen in Deutschland

Wenige Tage nach einem großen Schlag gegen Kinderpornos im Darknet melden die Ermittler den nächsten Erfolg: Die Wohnungen von 67 Tatverdächtigen wurden durchsucht. Ein betroffener Onlinedienst aus den USA unterstützte die Ermittlungen.

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Kinderpornografie im Internet: Razzien bei 67 Verdächtigen in Deutschland

(Bild: bka.de)

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Im Kampf gegen Kinderpornos im Internet wurden die Wohnungen von 67 Tatverdächtigen in Deutschland durchsucht. Wie die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) Wiesbaden am Donnerstag mitteilten, wurden die Ermittler bereits vom 5. bis 19. Juli tätig. Die Beschuldigten im Alter von 18 bis 80 Jahren stehen im Verdacht, über den Onlinedienst "Chatstep" Bilder und Videos mit Kinderpornografie getauscht zu haben. Die Aufnahmen zeigten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, darunter auch von Kleinstkindern, sowie von sexueller Gewalt gegen Kinder.

Um die mutmaßlichen Täter zu identifizieren, habe der US-amerikanische Betreiber der Internet-Plattform mit dem BKA zusammengearbeitet. Die Auswertung der sichergestellten Datenträger der Beschuldigten sowie weitere Ermittlungen dauerten noch an. Die meisten Tatverdächtigen kommen aus Hessen, Niedersachsen (je 9), Bayern und Nordrhein-Westfalen (je 8) sowie Baden-Württemberg (5). Vier Verdächtige sind es den Angaben zufolge aus Rheinland-Pfalz.

Vor wenigen Tagen hatten die Ermittler bereits einen großen Schlag gegen Kinderpornografie gemeldet. Eine der größten internationalen Kinderpornografie-Plattformen im Darknet, "Elysium", wurde stillgelegt, 14 Verdächtige wurden festgenommen. Zwölf von ihnen wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Sieben Beschuldigte – fünf Deutsche und zwei Österreicher – kamen in Untersuchungshaft.

Auf der 87.000 Nutzer zählenden Plattform "Elysium" wurden demnach kinderpornografische Bilder und Videos ausgetauscht, darunter Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs. Die Opfer waren Kinder im Alter von zwei bis acht Jahren. Für die Verbreitung kinderpornografischen Materials können bis zu fünf Jahre Gefängnis verhängt werden. (anw)