Klage gegen Media Markt wegen Smartphone-Sicherheitslücken

Bei Billig-Smartphones wurden 15 nicht behebbare Sicherheitslücken entdeckt. Verbraucherschützer wollen nun klagen – nicht gegen Geräte-Hersteller oder Software-Entwickler, sondern gegen den Kölner Media Markt, der die Smartphones verkauft hatte.

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Verbraucherschützer verklagen Media Markt wegen Smartphone-Sicherheitslücken
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Julius Beineke

Verbraucherschützer bereiten eine Zivilklage gegen einen Media Markt in Köln vor, da dort verkaufte Smartphones schwerwiegende Sicherheitslücken aufwiesen. Christine Steffen, Zuständige der Verbraucherzentrale für den Fall sagte der Süddeutschen Zeitung, die ganze Angelegenheit dürfte für Kunden wie Hersteller von "grundsätzlicher Bedeutung" sein, da sie einen Präzedenzfall darstellt.

Die Elektromarkt-Filiale vertrieb eine Zeit lang Mobistel-Smartphones des Modells Cynus T6 als Sonderangebot – für nur 99 Euro. Der niedrige Preis ergab sich unter anderem aus dem Betriebssystem – Android "Kitkat", eingeführt 2013 – das mittlerweile stark veraltet ist. In diesem klafften zur Zeit des Verkaufs 15 Sicherheitslücken – diese waren nicht mehr nachträglich behebbar und teilweise so kritisch, dass sich das Mobilgerät mit recht wenig Aufwand von einem Angreifer komplett übernehmen ließe. Weder das quasi abgelaufene "Verfallsdatum" noch die potenziell gefährlichen Folgen gab der Media Markt am Produkt an. Das Telefon ist mittlerweile nicht mehr im Sortiment des Marktes.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entdeckte im September 2016 die gefährlichen Hintertüren der billigen Geräte und kontaktierte erst einmal den Hersteller – der auf die Information nicht reagierte. Das BSI informierte auch den Verbraucherschutz. Dieser plant nun, Klage gegen den einen betroffenen Media Markt in Köln einzureichen.

Warum nicht gegen den Telefon-Hersteller Mobistel oder die Android-Entwickler Google geklagt werden soll, begründet Steffen damit, dass Händler die unmittelbaren Vertragspartner der Endanwender seien. Daher hätten sie die Pflicht, über Sicherheitslücken oder andere Gefahren zu informieren. Ihrer Meinung nach könne es nicht sein, dass man ein neuwertiges, mit nicht behebbaren Sicherheitslücken behaftetes Gerät in einem Markt kauft – und vor dem Kauf nicht zumindest darüber informiert wird.

Die Verbraucherzentrale hofft, dass sich Händler durch die Klage in die Pflicht genommen fühlen, transparenter über die von ihnen angebotenen Produkte zu informieren. Entwickler und Hersteller hingegen könnten sich vielleicht motiviert fühlen, ihre Geräte und Software länger mit Sicherheitsupdates zu versorgen. Nur dann dürfte der Verkauf solcher Hardware auch für die Händler attraktiv bleiben – schließlich würden sichtlich veraltete Geräte für Kunden wesentlich uninteressanter.

Die meisten Smartphone-Hersteller setzen ein von ihnen selbst modifiziertes Android-OS auf ihren Geräten ein. Dadurch werden Support und Updates von Android-Entwickler Google zunehmen schwieriger – ein Android-Fragmentierung genanntes Phänomen, das nun für Händler wie Media Markt zum Problem wird. Media Markt wollte die ganze Angelegenheit gegenüber der Süddeutschen nicht kommentieren. (jube)