Landgericht: Junge Union Bayern darf keinen Fake-Tweet von Martin Schulz verbreiten

Fake-News made in Germany: Die Junge Union Bayern wollte wohl im Wahlkampf für Stimmung sorgen und verbreitete einen gefälschten Tweet des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz.

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Landgericht: Junge Union darf keinen Fake-Tweet von Martin Schulz verbreiten
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Die Junge Union Bayern muss laut einem Bericht des Spiegels einen frei erfundenen Tweet von SPD-Chef Martin Schulz löschen. Das gehe aus einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die CSU hervor, welche dem Nachrichtenmagazin vorliegt. Ansonsten drohe der Jungen Union ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte dpa, dass mit Beschluss vom 24. Juli der JU die Veröffentlichung und Verbreitung dieses Tweets untersagt worden sei. Antragsteller sei Parteichef Martin Schulz persönlich gewesen.

Die CSU reagierte zurückhaltend. "Uns liegt keine einstweilige Verfügung vor", sagte Landesgeschäftsführer Stephan Ebner am Dienstag. Zunächst wolle man diese abwarten und rechtlich prüfen. Die CSU könnte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen.

Am 10. Juli hatte die Junge Union in Bayern den ausgedachten Tweet auf ihrer Facebook-Seite gemeinsam mit einer echten Nachricht des SPD-Kanzlerkandidaten veröffentlicht. Darin sagte Schulz, dass er mit den politischen Fürsprechern der Krawalle am Rande des G20-Gipfels in Hamburg nach der Bundestagswahl regieren wolle. Der erfundene Tweet mit dem Account "@therealMartinSchulz" war wegen des identischen Profilbildes nur bei genauem Hinsehen als Fälschung zu erkennen. Auf der Facebook-Seite ist der entsprechende Eintrag inzwischen gelöscht worden.

"Es ist skandalös, dass CDU und CSU eine solche Entgleisung geduldet haben, und ich bin froh, dass nun so entschieden wurde", sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil dem Spiegel. Seine Partei wolle "einen harten, aber fairen Wahlkampf führen; darin haben Verleumdungen und Fake-News jeglicher Art nichts zu suchen".

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(axk)