Pro Datenschutz: Bundesregierung stellt sich hinter das anonyme Bargeld

Münzen und Scheine sollen auch im digitalen Zeitalter als Zahlungsmittel erhalten bleiben, betont die Bundesregierung. Sie will sich jeder Initiative, das Bargeld abzuschaffen, strikt widersetzen.

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Pro Datenschutz: Bundesregierung stellt sich hinter das anonyme Bargeld
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Die Bundesregierung hat ihre Liebe zum Bargeld wieder entdeckt. Voriges Jahr hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch zusammen mit Regierungsvertretern anderer EU-Mitgliedsstaaten eine Debatte über Vorgaben ausgelöst, um die sich im Umlauf befindliche Geldmenge möglicherweise zu beschränken. Nun stimmt die Bundesregierung etwas andere Töne an und gibt die Parole aus: "Jeglicher Idee, das Bargeld abzuschaffen, werden wir entschieden entgegentreten."

"Die erhebliche Bedeutung des Bargelds für die Bürger insbesondere als anonymes und damit ihre Privatsphäre schützendes Zahlungsmittel ist der Bundesregierung bewusst", heißt es weiter in einer jetzt veröffentlichten Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion. Die persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Bürger auch im Bereich des Zahlungsverkehrs seien ein hohes Gut, "das es zu schützen gilt".

Die EU-Kommission habe im Januar eine "vorläufige Folgenabschätzung" herausgegeben und daraufhin eine öffentliche Konsultation zu der Frage durchgeführt, ob eine Bargeldobergrenze sinnvoll ist, heißt es in der Antwort. Nun schätze die Kommission "die Kosten und Vorteile einer etwaigen europaweit einheitlichen Regelung" ein. Für die Bundesregierung ist damit der europäische Prüfauftrag aber nicht abgeschlossen. Sie versichert, nur eine "eine sinnvolle und verhältnismäßige Lösung in Europa mittragen zu wollen". Die Regierung setze sich auch nicht dafür ein, die beiden kleinsten Münzen zu einem und zu zwei Cent abzuschaffen.

Im zunehmenden Angebot von "Cash-back-Funktionen" im Einzelhandel und an Tankstellen, mit denen beim Einkauf über die EC-Karte Bargeld ausgezahlt wird, sieht die Bundesregierung zwar keinen gleichwertigen Ersatz für Bankautomaten, aber eine Ergänzung zu "klassischen Kanälen". Konsequenzen daraus, dass viele Händler dabei einen Minimal-Einkaufsbetrag voraussetzen und oft maximal 200 Euro in bar auszahlen, ließen sich bislang nicht erkennen.

Zuvor hatte der wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem im April publizierten Gutachten ein Plädoyer für Bargeld gehalten. Die damit verbundene Anonymität "dient dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürger", erklärten die Forscher. Obergrenzen dürften ihnen zufolge "vor allem normale Bürger und normale Aktivitäten betreffen, da Schattenwirtschaft und Kriminalität sich der Überwachung leichter entziehen beziehungsweise alternative Zahlungsmethoden aufbauen können". Der damit verbundene Grundrechtseingriff erscheine so als unverhältnismäßig. (anw)