Behördenzugriff auf Handy-Daten von Asylbewerbern ist jetzt legal

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf von Samstag an Mobiltelefone und andere portable Datenträger auslesen, wenn Asylsuchende ihre Identität nicht anderweitig nachweisen können.

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Behördenzugriff auf Handy-Daten von Asylbewerbern ist jetzt legal

(Bild: dpa, Armin Weigel/Symbolbild)

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Im Bundesgesetzblatt ist am Freitag das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" verkündet worden, das der Bundestag im Mai beschlossen und der Bundesrat im Juni befürwortet hatte. Es tritt damit am Samstag in Kraft. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte den Entwurf am 20. Juli unterzeichnet.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf ab diesem Zeitpunkt Mobiltelefone und andere tragbare Datenträger wie Laptops, Tablets oder USB-Sticks von Asylbewerbern ohne Richtergenehmigung auslesen, um deren Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Die Regel greift, wenn ein Migrant keine Ausweispapiere vorlegen oder Name und Herkunft nicht anderweitig nachweisen kann.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. Betroffene müssen dann gegebenenfalls eine elektronische Fußfessel tragen, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Auch wird in vielen Fällen ein umfassenderer Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden einschließlich des Bundeskriminalamts (BKA) gestattet.

Kritiker wie der Deutsche Anwaltsverein (DAV) bemängeln, dass die Erlaubnis zur Inspektion von Datenträgern ohne richterliche Anordnung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht vereinbar und somit unverhältnismäßig sei. Sie befürchten, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung nicht ausreichend geschützt ist und das Instrument in der Praxis zum behördlichen Standard mutieren könnte. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) hat das Auslesen als potenziell verfassungswidrig eingestuft. (anw)