Verbraucherschützer pochen auf Datenschutz beim autonomen Fahren

Daten, die beim autonomen Fahren entstehen, dürfe niemand ohne Zustimmung der Autofahrer nutzen. Dafür fordern die Verbraucherschützer klare Regeln.

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Autonomes Fahren

(Bild: dpa, Daniel Naupold/Archiv)

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  • dpa

Die Verbraucherzentralen pochen auf klare Regeln für den Datenschutz bei computergesteuerten Autos."Es muss eine Speicherung geben, damit im Falle eines Unfalls klar ist, ob ich gefahren bin oder das Auto", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Das sei auch für die Haftung wichtig. "Aber wir brauchen keine Vorratsdatenspeicherung, die das auf immer und ewig speichert." Bedingung für weitergehende Nutzungen von Daten, die unterwegs entstehen, müsse generell die Zustimmung der Autofahrer sein.

Schon Sekunden nach der jeweiligen Situation seien zahlreiche Daten zu Verkehrsdichte, Straßenqualität oder Wetter unwichtig für das unmittelbare Fahren. "Darüber möchte ich entscheiden können, wenn ich den gedanklichen Zündschlüssel herausziehe", sagte der vzbv-Chef. So könnten Daten entweder gelöscht werden, "weil es niemanden etwas angeht, wo ich gefahren bin". Möglich sei aber auch, in eine Weitergabe etwa an Autobauer, Versicherungen oder Kfz-Werkstätten einzuwilligen, die damit Vorteile anbieten könnten. Wenn solche Daten ausschließlich an den Autohersteller gingen, wäre dies "zu wenig Innovation".

Genutzt werden dürften selbstfahrende Systeme vor allem bei Staus und "langweiligen" Fahrten auf Autobahnen, erwartet Müller. Auch, um Unfälle zu vermeiden und ökologische Effizienz zu fördern, sei die Technik vielversprechend. Computer dürfen in Autos in Deutschland künftig Fahrfunktionen übernehmen – der Mensch muss aber immer eingreifen können. Der Rechtsrahmen war im Mai verabschiedet worden. (axv)