Bundesregierung bereitet Zulassung von "Hoverboards" und Co. vor

In Deutschland dürfen öffentliche Straßen und Gehwege bislang nicht mit Elektro-Rollbrettern befahren werden. Dies könnte sich bald ändern: das Bundeskabinett lotet nach eigenen Angaben Kriterien für eine Zulassung aus.

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iMoto-Hoverboard

(Bild: Keenford)

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E-Tretroller, E-Skateboards und E-Wheels sind angesagt, sie können aber gefährlich sein und dürfen hierzulande nicht legal im öffentlichen Straßenraum verwendet werden. Die Bundesregierung arbeitet nun aber "an einer Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zum Straßenverkehr", wie das federführende Bundesverkehrsministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion schreibt. Wie lange das entsprechende Verfahren noch dauern könnte, geht aus dem Papier nicht hervor.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist laut der Regierung damit beauftragt worden, sich einen Marktüberblick über diese Fortbewegungsmittel zu verschaffen, die von sogenannten Hoverboards bis zu Segways reichten. Die Behörde solle dabei prüfen, ob die Vehikel national in Kategorien eingeteilt werden könnten mit dem Ziel, "sie dann gegebenenfalls unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr" einzusetzen. Die entsprechende Studie liege inzwischen vor und werde gerade ausgewertet.

Die Bundesregierung begrüßt "die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrs- und Fortbewegungsmittel, auch im Sinne einer neuen Mobilitätskultur". Elektronische Kleinstfahrzeuge trügen dazu bei, verschiedene Verkehrsträger untereinander zu vernetzen. Ferner seien sie durch ihren elektrischen Antrieb emissionsfrei und geräuschlos. Allerdings gelte es dabei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen. Die Vielzahl an Neuentwicklungen in diesem Bereich erfordere eine gründliche Analyse.

Zu Verkaufszahlen von, Unfallzahlen mit oder Risiken der Selbstzündung bei elektrisch betriebenen Mini-Flitzern hat das Verkehrsressort keine Informationen. "Im Handel werden Kleinstelektrofahrzeuge massenhaft angeboten und Hersteller werben damit, dass akkubetriebene Tretroller bis zu 25 km/h schnell fahren können", zeigten sich die Grünen zuvor besorgt. Bislang seien in Deutschland nur Segways über eine Verordnung für "elektronische Mobilitätshilfen" seit 2009 für den Straßenverkehr zugelassen.

(axk)