US-Berufungsgericht bestätigt Aus für berüchtigtes "Podcasting-Patent"

Das US-Patentamt hat der Firma Personal Audio zu Recht ein gewerbliches Schutzrecht aberkannt, mit dem diese gegen Podcaster und TV-Sender vorging. Dies hat ein Berufungsgericht nun entschieden.

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US-Berufungsgericht bestätigt Aus für berüchtigtes "Podcasting-Patent"

Abbildung aus dem Patent

(Bild: USPTO)

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Das US-Unternehmen Personal Audio muss im Bereich Immaterialgüterrecht eine weitere Schlappe hinnehmen. Der US Court of Appeals for the Federal Circuit hat am Montag geurteilt, dass das US-Patentamt 2015 zurecht die Kernansprüche eines umstrittenen gewerblichen Schutzrechts auf ein "System für das Verbreiten von Medieninhalten" für nichtig erklärte. Personal Audio war gegen die Entscheidung gerichtlich vorgegangen, konnte mit dem Antrag aber nicht punkten. Die Überprüfung des US-Patents mit der Nummer 8,112,504 hatte die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mit Hilfe von Spendengeldern beantragt, die sie per Crowdfunding eintrieb.

Personal Audio war nach dem Erhalt des Patents gegen US-Podcaster sowie mehrere TV-Sender vorgegangen und konnte teils millionenschweren Schadenersatz erstreiten. Die Betroffenen ließen es dabei in der Regel nicht auf Gerichtsverfahren ankommen, sondern einigten sich in Vergleichen mit dem Schutzrechtinhaber, der selbst keine Podcasts erstellt oder anderen derartigen Online-Content verbreitet.

Auch die Berufungsinstanz folgte nun aber der Ansicht der EFF-Rechtsexperten, dass der Gründer der Lizenzierungsfirma, Jim Logan, Podcasting beziehungsweise das Anbieten von Online-Inhalten in einzelnen Folgen nicht erfunden habe. Die zunächst geschützte Methode sei nicht neu gewesen und zudem in weiten Teilen offensichtlich, erkannten die Richter an. Die EFF-Anwältin Vara Ranieri begrüßte die Entscheidung und versicherte, dass ihre Organisation weiter gegen die Ansprüche kämpfen werde, falls Personal Audio den Supreme Court in dem Fall anrufe. (anw)