iPad Pro: Verbraucherschützer warnen vor Tricksereien im Handel

Da Apple die Bezeichnung des teuren iPad Pro nicht verändert hat, täuschen manche Verkäufer nur vor, die jüngste Modellgeneration anzubieten, warnt die Verbraucherzentrale NRW – tatsächlich wird aber der alte Vorgänger gehandelt.

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Cook mit iPad Pro

Tim Cook stellt das iPad Pro vor.

(Bild: dpa, Monica Davey)

Lesezeit: 2 Min.

Der Kauf eines neuen iPad Pro mit 12,9-Zoll-Display kann "derzeit zum Risiko werden", warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Da Apple bei der jüngst eingeführten zweiten Modellgeneration den Namen beibehalten hat, würden "viele Händler und Privatverkäufer" das alte 2015er-Modell mit Superlativen wie das "leistungsfähigste iPad" bewerben – und suggerieren so, die neue Version zu verkaufen. "Andere mischten Datenblätter beider Geräte oder hielten Beschreibungen so spartanisch, dass nicht erkennbar war, welche Variante gerade vertickt wurde", betonen die Verbraucherschützer.

So habe der Händler Gravis in seinem eBay-Shop etwa ein iPad Pro mit 256 GByte für knapp 850 Euro angeboten und dieses als das "größte und leistungsstärkste iPad aller Zeiten" beworben – obwohl es sich um das knapp zwei Jahre alte Modell handelte. Der Text sei auf eine Anfrage der Verbraucherzentrale hin angepasst worden. Man sehe, "dass die Produktbeschreibung, die von Apple vorgegeben ist" bei der eBay-Aktion "irritieren kann", erklärte der Händler gegenüber der Verbraucherzentrale.

Die im Juni neu eingeführten iPad-Pro-Modelle. Das große 12,9-Zoll-Modell ist äußerlich vom Vorgänger nicht zu unterscheiden.

Auch kleinere Anbieter und Privatverkäufer nutzen die Verwechslungsgefahr und erwähnen etwa "iPad Pro" und "2017" im Titel, erklärt die Verbraucherzentrale – obwohl sich letzteres rein auf das Kaufdatum bezieht, nicht jedoch auf das Modelljahr, wie dann klein in der Beschreibung ausgeführt wird.

Kaufinteressenten sollten sich deshalb vorab schriftlich zusichern lassen, welches Modelljahr dort eigentlich angeboten wird, raten die Verbraucherschützer. Beim Online-Kauf besteht generell ein 14-tägiges Rückgaberecht – Privatverkäufer können dies aber ausschließen.

Die im Juni von Apple eingeführte zweite Generation des 12,9” iPad Pro und das neue 10,5” iPad Pro setzen auf einen deutlich leistungsfähigeren A10X-Chip, im 2015er iPad Pro steckt noch ein A9X. Auch Grafik, Display und Kamera wurden beim neuen iPad Pro deutlich verbessert.

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(lbe)