"Missing Link": Der Erste, der nichts zu verbergen hatte

Menschen, die nichts verheimlichen, müssen keine Angst vor staatlicher Neugier haben. Der Spruch "Nothing to hide" findet sich in vielen Datenschutz-Debatten und ist 1918 vom US-Autor Upton Sinclair belegt. In die Politik kam er schon früher.

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Anonymous

(Bild: Thomas Roberts)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Ralf Bülow
Inhaltsverzeichnis

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen."

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

"Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."

Diese Sätze finden sich – die Experten haben sie vielleicht erkannt – in der Begründung des Urteils, das das Bundesverfassungsgericht am 15. Dezember 1983 über die geplante Volkszählung fällte. Diese fand erst vier Jahre später und unter veränderten Bedingungen statt. Die Karlsruher Richter wiesen zu Recht darauf hin, welche Folge die amtliche Speicherung von "abweichenden Verhaltensweisen" haben könnte.

Zugleich widerlegten sie einen Standardeinwand gegen die Kritik an allzu eifriger Überwachung: Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten. Die englische Fassung lautet meist "If you have nothing to hide you have nothing to fear” und ist als Argument "Nothing to hide" bekannt. Die wohl beste Replik darauf stammt von Edward Snowden. Er meinte 2015, dass dann analog gesagt werden könnte: "I don't care about the freedom of speech because I have nothing to say.”

Im Netz wurde obiges Argument gelegentlich dem Nazi-Propagandaminister Joseph Goebbels zugeschrieben. In der Tat existiert eine Mitteilung in englischer Sprache, die er am 28. September 1933 an die Presse in Genf richtete, dem Sitz des Völkerbunds. Gegen Ende des Textes heißt es: "I have nothing to hide and nothing to colour, for this young Germany has no reason to fear the judgment of the world.” Zwei Wochen später galt das nicht mehr, denn Deutschland trat aus dem Völkerbund aus.

Upton Sinclair

(Bild: Library of Congress)

Es mag sein, dass die Stille Post des Internets Goebbels Worte veränderte und ihn zum Urheber unseres Spruches machte. Sicher belegt ist er aber schon 1918 in den USA. Der linke Schriftsteller Upton Sinclair veröffentlichte damals das Buch "The Profits of Religion". Es kritisierte Kirchenvertreter aller Couleur und erwähnte außerdem eigene Erlebnisse. Als der Autor sich um die Scheidung seiner Ehe bemühte, wurde seine Post kontrolliert. Sinclair beschwerte sich bei einem Staatsbeamten, der ihm zur Antwort gab – siehe Seite 145: "If you have nothing to hide you have nothing to fear."