Breitbandausbau: EU-Kommission genehmigt Beihilfen für Vectoring-Projekte

Auf Basis der Beihilfevorschriften hat die EU-Kommission grünes Licht für drei virtuelle Zugangsprodukte in Deutschland gegeben, über die der DSL-Turbo Vectoring in staatlich geförderten Breitbandnetzen genutzt werden kann.

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Breitbandausbau: EU-Kommission genehmigt Beihilfen für Vectoring-Projekte

(Bild: Deutsche Telekom)

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Das vor allem von der Deutschen Telekom derzeit bevorzugte Vectoring ist als DSL-Turbo umstritten. Die EU-Kommission hat am Freitag trotzdem drei Projekte gebilligt, um die staatlich geförderte Netzanbindung in ländlichen Gebieten voranzubringen. Sie legt aber Wert darauf, dass aufgrund angepasster Beihilfevorschriften "gleichzeitig der Wettbewerb im Binnenmarkt erhalten" bleibe.

Mit der Vectoring-Technik kann im bestehenden Kupferleitungsnetz eine vergleichsweise hohe Breitbandgeschwindigkeit erreicht werden, bei der Telekom sind dies aktuell in der Regel bis zu 100 MBit/s. Die Crux dabei ist aber, dass es den Wettbewerbern dabei nicht mehr möglich ist, physischen Zugang zu einzelnen Leitungen über den Hauptverteiler bis zum Endkunden zu erhalten. Sie können daher Verbrauchern keine eigenen Produkte für den Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz mehr anbieten.

Bei den geförderten Projekten soll aber ein geeignetes Produkt für den "lokalen ungebündelten virtuellen Zugang" (Vula) die negativen Folgen ausgleichen. Damit wird der Netzbetreiber verpflichtet, den Datenverkehr von Konkurrenten zu ähnlichen Bedingungen zu transportieren, die diese bei einem direkten physischem Zugang zu den Kupferleitungen gehabt hätten. So besteht die Möglichkeit für Wettbewerber fort, selbst bei Vectoring Kunden eigenes schnelles Internet anzubieten.

Prinzipiell hatte die Kommission schon im Juni 2015 die deutsche Beihilferegeln für den flächendeckenden Breitbandausbau in Höhe von rund 3 Milliarden Euro unter den genannten Voraussetzungen genehmigt. Damit waren aber noch keine konkreten Maßnahmen freigegeben. Im September 2016 meldete Deutschland dann bei der Kommission drei Vula-Produkte an. Zu den Antragstellern und Projektträgern gehörten die Telekom, DNS:Net und NetCologne.

Die Kommission hat die drei Vorschläge nach eigenen Angaben fast ein Jahr lang "sorgfältig untersucht", ob diese "die nachteiligen Auswirkungen des Vectorings in angemessener Weise kompensieren und einen offenen Zugang zum Netz gemäß den Breitbandleitlinien aus dem Jahr 2013 gewährleisten". Erst nach mehreren Änderungen der angemeldeten Produkte habe die Kommission jetzt feststellen können, dass die Bedingungen erfüllt seien.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sprach von einer "guten Nachricht". Bei den geförderten Projekten hätten Wettbewerber "die Möglichkeit, unter Nutzung dieses Vorleistungsproduktes selbst ihren eigenen Kunden höherbitratige Internetanschlüsse zu offerieren". Vectoring sei mit den Auflagen aus Brüssel so "jetzt auch nach EU-Recht förderfähig und darf vor Ort geschaltet werden". Die Kommission habe zugleich klargestellt, dass auch beim geförderten Glasfaserausbau ein entbündeltes Zugangsprodukt ähnlicher Güte angeboten werden müsse und damit schon einen wichtigen Eckpfeiler eingezogen.

Paul Poch, Beiratsmitglied und Regulierungsexperte beim Netzbetreiber DNS:NET, freute sich, dass nun nicht mehr allein die Telekom in ihren Standardangeboten festlege, wie Vorprodukte für andere Akteure im Markt "auszusehen haben". Mit Blick auf den Glasfaserausbau sei es aber nötig, sich mit den Themen Zusammenschaltung und Netzdurchgängigkeit neu auseinanderzusetzen. Das aktuell von der Bundesnetzagentur durchgewunkene Vectoring-Vorleistungsangebot der Telekom im umstrittenen Nahbereich der Hauptverteiler falle hier qualitativ deutlich ab und werde wohl kaum kommerziell genutzt werden können. (anw)