Britische Staatsanwaltschaft will schärfer gegen Online-Hass vorgehen

Strafbare Hassäußerungen und Hetze im Internet werden bei der britischen Staatsanwaltschaft künftig genauso ernst genommen wie vergleichbare Offline-Vergehen. Dabei wolle man auch den eventuell noch größeren Effekt berücksichtigen.

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Hate Speech
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Die britische Staatsanwaltschaft will bei strafbewehrten Hasskommentaren im Internet fortan kein Auge mehr zudrücken. Angesichts der wachsenden Verbreitung von Hetze vor allem über soziale Medien wie Facebook oder Twitter werde man "Online-Verbrechen genauso ernst behandeln wie Offline-Delikte", hat der "Crown Prosecution Service" (CPS) am Montag bekanntgegeben. Der Strafverfolgungsdienst der Krone will dabei zusätzlich auch den potenziell größeren Einfluss von Hassäußerungen und Bedrohungen im Netz auf breitere Gesellschaftsgruppen sowie die Opfer berücksichtigen.

Der CPS hat parallel eine Online-Kampagne unter dem Aufhänger #HateCrimeMatters gestartet, um Betroffene und Beobachter zu ermutigen, solche Vorfälle anzuzeigen. Alison Saunders, die Leiterin der Strafverfolgungsbehörde, betonte: "Hassverbrechen haben eine zersetzende Wirkung auf unsere Gesellschaft. Ganze Gemeinschaften könnten von bösartigen und zu Gewalt aufrufenden Online-Kommentare betroffen sein und Leute sich gezwungen sehen, "ihren Lebensstil zu ändern oder in Angst zu leben".

In einem Meinungsartikel für den Guardian hatte die CPS-Leiterin zuvor erklärt: "Hass ist Hass." All seine Ausdrucksformen sollten daher genauso scharf verfolgt werden. Wenn immer mehr Nutzer längere Zeit online verbrächten, sei es richtig und wichtig sicherzustellen, dass diese geschützt seien vor gefährlichen Anfeindungen, die sie nun überall auf den Bildschirmen ihrer Smartphones oder Tablets erreichen könnten. Ein Tweet könne ein Opfer genauso stark treffen wie Hass, der einem auf der Straße ins Gesicht geschrien werde.

Saunders unterstrich, dass der neue Ansatz ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit nicht ungebührlich einschränkt. Auch wenn einige Bürger ihn als "hart" einschätzen könnten, müsse doch stärker verhindert werden, dass Hetze im Netz in physische Gewalt umschlage. Online-Hasskommentare an sich würden aber nicht genauso hart bestraft wie ein angerichteter körperlicher Schaden. Laut einer zugehörigen Richtlinie sollen Strafverfolger zudem anerkennen, dass Kinder "den möglichen Schaden und die Ernsthaftigkeit ihrer Äußerungen nicht richtig einschätzen könnten".

In Deutschland will der Gesetzgeber weniger die Staatsanwaltschaft als vielmehr die Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen. Mit dem umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen Facebook, Google, Twitter und Co. von Oktober an offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. (axk)