US-Regierung will Daten zu Besuchern einer Trump-kritischen Website doch nicht

Einige Tage nachdem bekannt geworden war, dass das US-Justizministerium offenbar alle Besucher einer Trump-kritischen Website identifizieren wollte, folgt nun der Rückzieher: Das Ausmaß des Durchsuchungsbefehls sei nicht klar gewesen.

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US-Regierung will Daten zu Besuchern einer Trump-kritischen Website doch nicht

Protest gegen Donald Trumps Amtseinführung

(Bild: mathiaswasik, CC BY-SA 2.0)

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Die US-Regierung verlangt von einem US-Provider nun doch nicht mehr die Daten zu mehr als 1,3 Millionen Personen, die eine Website besucht haben, über die Proteste gegen Donald Trump organisiert wurden. Das teilt der betroffene Web-Hoster Dreamhost in einem neuen Blogeintrag mit.

Demzufolge hat das US-Justizministerium das zuständige Gericht gebeten, nicht veröffentlichte Materialien und HTTP-Zugriffs- sowie Fehlerlogs aus dem Durchsuchungsbefehl zu streichen. Damit dürften die Informationen über Besucher der Seite disruptj20.org – wo Proteste gegen die Amtseinführung des neuen US-Präsidenten organisiert wurden – vorerst sicher sein.

Auch wenn sich der Provider angesichts des Etappensiegs zufrieden zeigt und die Bereitschaft des US-Justizministeriums begrüßt, das Vorgehen zu überdenken, sei die Angelegenheit noch nicht geklärt. Immerhin sei ein Großteil des Durchsuchungsbefehls unverändert. Deswegen werde man auch dagegen weiterhin vorgehen. Immerhin will die US-Regierung die Betreiber der Seite weiterhin identifizieren und erklärt, die hätten Gewalt geplant und mithilfe der Website Komplizen identifiziert. Die hätten sich in Meetings in ihre dort eingerichteten Accounts einloggen müssen, um ihre Identität zu beweisen.

Bei ihren Ermittlungen geht es der US-Regierung um Ausschreitungen am Rande von friedlichen Protesten anlässlich der Zeremonie zur Amtseinführung Donald Trumps am 20. Januar. Auch auf der Internetseite disruptj20.org waren Gegenproteste organisiert worden. Dem ersten Durchsuchungsbefehl zufolge hatte die US-Regierung den Betreibern aber auch den Besuchern vorgeworfen, für die Ausschreitungen verantwortlich zu sein. Wenn die US-Regierung jetzt behaupte, sie habe nicht gewusst, dass der erste Durchsuchungsbefehl derart weit gefasst sei, dann zeige das nur deren Inkompetenz oder Unehrlichkeit, so der Anwalt Paul Alan Levy gegenüber Ars Technica. Denn der verlangte explizit nach den HTTP-Logdateien. (mho)