Richter gewährt US-Regierung Zugriff auf Nutzerdaten einer Trump-Protestseite

Das US-Justizministerium darf prinzipiell die Inhalte aller E-Mail-Konten einer Anti-Trump-Webseite einsehen, hat ein Oberbezirksgericht entschieden. Das Ressort wollte zunächst Daten auch von rund 1,3 Millionen Besuchern des Portals.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 63 Kommentare lesen
Richter gewährt US-Regierung Zugriff auf Nutzerdaten einer Trump-Protestseite

Protest gegen Donald Trump

Lesezeit: 2 Min.

Robert E. Morin, Vorsitzender Richter des Obergerichts für den Bezirk der US-Hauptstadt Washington D.C., hat am Donnerstag einem eingeschränkten Antrag der US-Regierung auf Herausgabe von Nutzerdaten einer Trump-kritischen Webseite mit Auflagen stattgegeben. Das US-Justizministerium soll damit prinzipiell Zugang zu den Inhalten aller E-Mail-Konten und Diskussionsforen des Portals disruptj20.org erhalten, über das Aktivisten Proteste gegen die Amtseinführung von US-Präsident Donald Trump organisierten.

Ursprünglich verlangte das Justizressort vom zuständigen Hosting-Provider Dreamhost auch Daten zu über 1,3 Millionen Personen, die disruptj20.org in den vergangenen Monaten besuchten. Der betroffene Web-Hoster betrachtete dieses Begehr als völlig unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte der Nutzer, machte die Sache öffentlich und legte vor Gericht Widerspruch ein. Nach heftigen Protesten von vielen Seiten erklärte sich das Justizministerium am Dienstagabend bereit, den Anspruch auf HTTP-Zugriffs- und Fehlerlogs sowie unveröffentlichte Blogeinträge aus dem Durchsuchungsantrag zu streichen.

Morin stellte die geschrumpfte Anordnung nun aus, forderte vom Justizressort aber zugleich einen Plan zur Datenminimalisierung. Es soll demnach alle Strafverfolger einzeln benennen, die Zugang zu dem Kommunikationsarchiv erhalten, sowie die vorgesehenen konkreten Suchverfahren.

Ob Informationen aus dem Datenarchiv Anlass zu weiteren Ermittlungen geben oder als Beweis taugen, will der "District of Columbia Superior Court" auf Antrag der Regierung separat beurteilen. Informationen, die nicht direkt von dem Durchsuchungsbefehl abgedeckt sind, sollen zunächst "versiegelt" werden und nur mit neuer Richtergenehmigung verfügbar sein. Das Ministerium darf zudem im Gegensatz zu sonst üblichen Gepflogenheiten freigegebene Inhalte nicht mit anderen Regierungsbehörden teilen.

Die Dreamhost-Anwälte schätzen den Beschluss in einem Blogeintrag als klaren Sieg für die Privatsphäre der Nutzer ein. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die dem Provider in dem Fall zur Seite steht, spricht von einem Teilerfolg. Ihrer Ansicht nach sollten die Zugangsmöglichkeiten der Ermittler von Anfang an begrenzt werden, um die Grundrechte nicht zu gefährden. In Frage käme etwa, dass zunächst eine neutrale Instanz die Daten begutachte. Eine gangbare Lösung wäre es für die EFF auch, wenn die Suchmethoden von vornherein auf bestimmte Namen, Pseudonyme, Schlüsselbegriffe oder Zeitstränge eingeschränkt würden. Ohne solche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sei der freie öffentliche Diskurs aus Angst vor Regierungsübergriffen gefährdet. (mho)