Chat-Skandal: Kinderschutzbund prüft strafrechtliche Schritte gegen Ex-AfD-Politiker

Die Staatsanwaltschaft sieht im Fall Holger Arppe noch keinen Grund zum Einschreiten. Die bekannt gewordenen Gewaltäußerungen im Internet seien nicht strafrechtlich relevant, heißt es. Die Landespolitik ist mit dem Ex-AfD-Politiker aber noch nicht fertig.

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  • dpa

Der frühere AfD-Politiker Holger Arppe muss vorerst nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen nach den Enthüllungen über mögliche gewaltverherrlichende Internet-Äußerungen rechnen. Die Staatsanwaltschaft Rostock habe bisher keine Ermittlungen eingeleitet, sagte ein Sprecher am Samstag gegenüber dpa. Aus dem, was aus den Medien bekannt sei, könne man keine strafrechtliche Relevanz erkennen. Arppes Äußerungen seien allgemein gehalten und in einem privaten Kreis geäußert worden.

Zuvor hatte die „Ostsee-Zeitung“ darüber berichtet. Eine Anzeige lag der Staatsanwaltschaft Rostock zunächst nicht vor. Allerdings kündigte der Kinderschutzbund Mecklenburg-Vorpommern am Samstag an, die Möglichkeit strafrechtlicher Schritte prüfen zu lassen.

Nach Enthüllungen von NDR und taz über Chatprotokolle mit Gewaltäußerungen und kinderpornografischen Sexualfantasien hatte Arppe am Donnerstag Partei und Landtagsfraktion verlassen, sein Mandat aber als parteiloser Abgeordneter behalten. Die Urheberschaft der Texte mit sexuellem Inhalt wies Arppe zurück.

Der Landtag prüft vor dem Hintergrund der Affäre nach Worten seiner Präsidentin Sylvia Bretschneider, in die Verfassung das Instrument der Abgeordneten-Anklage einzuführen. Ein Landtagssprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der Schweriner Volkszeitung am Samstag. Die Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag, Simone Oldenburg, unterstützt das Vorhaben. Es sei Zeit eine Lücke zu schließen, die sich jetzt offenbart habe, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Der Kinderschutzbund Mecklenburg-Vorpommern kündigte an, strafrechtliche Schritte gegen Arppe und mögliche weitere Beteiligte prüfen zu wollen. Die brutalen, pädophilen Sexfantasien in den Chatprotokollen zeugten von einer „unbeschreiblichen widerwärtigen und menschenverachtenden Haltung“, erklärte Geschäftsführer Carsten Spies. Er forderte, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Arppe sein Landtagsmandat zu entziehen.

In Brandenburg ist laut Schweriner Volkszeitung in der Verfassung verankert, dass ein Abgeordneter, der das Ansehen des Parlamentes grob missbraucht, unter Anklage gestellt werden kann. Das Landesverfassungsgericht könne dann den Entzug des Mandats beschließen. (map)