Verfassungsbeschwerde: Pirat klagt gegen Ausweispflicht für Prepaid-Handys

Der Datenschutzexperten der Piratenpartei, Patrick Breyer, hat wegen des im Juli in Kraft getretenen Endes für anonyme SIM-Karten das Bundesverfassungsgericht angerufen. Er will die Kommunikationsfreiheit sichern.

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Verfassungsbeschwerde: Pirat klagt gegen Ausweispflicht für Prepaid-Handys
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Wer Prepaid-Handykarten kauft, muss seit Anfang Juli beim Händler oder direkt beim Netzbetreiber einen Ausweis vorlegen. Diese Pflicht hatte die große Koalition voriges Jahr im Rahmen eines weiteren Anti-Terror-Pakets im Eiltempo durch den Bundestag geschleust, der Bundesrat ließ die Initiative trotz Kritik vieler Experten einfach passieren. Der Datenschutzexperte der Piratenpartei, Patrick Breyer, will dieses Aus für anonyme SIM-Karten baldmöglichst wieder kippen und hat deshalb gegen die Auflage Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Patrick Breyer

(Bild: Gerd Seidel, CC BY-SA 3.0 )

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Klageschrift vom 31. Juli nach Angaben der Piraten jetzt bestätigt und führt den Fall unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17. Auf 49 Seiten begründet Breyer den Schritt unter anderem damit, dass er seine Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf freie Meinungsäußerung und freien Informationszugang verletzt sehe. Seine aktuelle Mobiltelefonkarte für das Netz von Telefonica sei zwar "noch auf eine falsche Identität registriert worden". Früher oder später werde er aber eine neue erwerben müssen, zumal die jetzige mit zunehmender Benutzung durch die anfallenden Verbindungs- und Standortdaten auch an Anonymität verliere.

Der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktive Jurist führt aus, dass der Ausweiszwang nicht gerechtfertigt sei, da er etwa gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstoße. So sei die Wirksamkeit der Pflicht nicht nachgewiesen, Straftäter könnten sie zudem gegebenenfalls umgehen, indem sie SIM-Karten untereinander tauschten. Demgegenüber überwiege das "gesellschaftliche Interesse an Anonymität". Deren Verbot würde einen "Dammbruch für den Schutz der Privatsphäre" bedeuten. Die Fernkommunikation sei generell besonders schutzbedürftig.

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Breyer argumentiert weiter, dass es der demokratischen Gesellschaft insgesamt schade, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichteten. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, hält die Maßnahme dagegen für nötig, da Bestandsdaten wie Name und Anschrift in fast jedem Verfahren eine wichtige Rolle als Ermittlungsinstrument spielten. Obwohl die Ausweispflicht nicht lückenlos greife, stelle sie einen "deutlichen Gewinn" dar.

Auch beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ist bereits eine Beschwerde Breyers gegen den ursprünglichen, noch nicht mit einer Ausweispflicht unterfütterten Identifizierungszwang für SIM-Karten hierzulande anhängig. Der Pirat hatte auch schon wegen der entsprechenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes von 2004 die Karlsruher Richter angerufen, die 2012 in ihrem Urteil aber die Regel zu Prepaid-Produkten nicht beanstandeten. Breyer wandte sich daher an das Straßburger Gericht. (mho)