Piraten rufen Foto-Prangerwettbewerb gegen trojanerfreundliche Politiker aus

Die deutsche Piratenpartei greift zu einer missverständlichen Aktion im Kampf gegen die umstrittene Online-Durchsuchung von IT-Systemen zur Verbrechensabwehr: Der Fotowettbewerb "#Volkstrojaner" soll Politiker in deren eigener Privatsphäre treffen.

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Social-Media-Aktion "#Volkstrojaner"

(Bild: Plakatmotiv der Piratenpartei Deutschland, Bundesgeschäftsstelle)

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"Ab sofort wird zurückspioniert!", heißt es ziemlich martialisch auf der neuen Aktions-Website "volkstrojaner.de" der Piratenpartei Deutschland. Der "Volkstrojaner" soll allerdings, anders als der Name nahelegt, keine Schadsoftware sein, die jemand als Rache fürs Gehacktwerden loslässt. Vielmehr handelt es sich um einen bundesweiten Social-Media-Fotowettbewerb, der parallel zu den Demonstrationen "Freiheit 4.0 - Rettet die Grundrechte" in Berlin und Karlsruhe startet. Er soll über mehrere Wochen laufen.

Anlass ist die gesetzliche Einführung der Online-Durchsuchung nach § 100b StPO zur Verhinderung besonders schwerer Straftaten durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens", das am 24. August in Kraft getreten ist.

Mit dem Wettbewerb ruft die Partei dazu auf, Fotos "zu machen und zu veröffentlichen", die trojanerfreundliche Regierungspolitiker "selbst in ihrer Privatsphäre zeigen". Das Ganze richtet sich gezielt gegen diejenigen Abgeordneten, die "am 22. Juni 2017 in der Plenardebatte im Bundestag" für das "Gesetz ... und den dazugehörigen Änderungsantrag der Bundesregierung ... positiv abgestimmt haben." Diese Fotos "sollen dann in den sozialen Medien unter dem Hashtag #Volkstrojaner gepostet" werden. "Besonders gelungene Einsendungen werden", wie es weiter heißt, "mit Preisen prämiert und falls gewünscht, unter Angabe der Gewinnernamen ... veröffentlicht." Die Jury besteht aus Mitgliedern der Piratenpartei.

Woher man die Fotos aus der Politiker-Privatsphäre nehmen soll? Sie "können im Internet gefunden sein, selber geschossen werden, aus alten Magazinen bzw. Zeitungen gescannt oder egal woher sein."

Dass damit die Grenze der Legalität nicht nur ein bisschen überschritten werden könnte, hat wohl auch den Verfassern des Wettbewerbsaufrufs geschwant, denn sie schließen noch eine Art Exclaimer an: "Die Piratenpartei Deutschland ruft natürlich ausdrücklich nicht zum Hacken oder illegalen Handlungen auf und kann für entsprechende Handlungen einzelner Personen keine Haftung übernehmen."

In den neuen gesetzlichen Bestimmungen sieht die Piratenpartei "einen staatlichen Hackerangriff auf die Bevölkerung" und will dem nun, wie sie sagt, einen "Hackerangriff aus der Bevölkerung" entgegensetzen. Die Bundesregierung hat allerdings stets betont, es gehe bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung gerade nicht darum, Smartphones und PCs der Bundesbürger digital zu verwanzen; vielmehr solle das neue Instrument in der Strafprozessordnung Staatsanwaltschaften und Polizei ausschließllich zur Bekämpfung schwerster Kriminalität zur Verfügung stehen.

[Update 11.09.2017 – 10:15 Uhr] Die Jury besteht anders als ursprünglich berichtet (und in der ursprünglichen Mitteilung angekündigt) nicht aus den Spitzenkandidaten der Partei.
(psz)