Reiseportale: Schweizer Preisüberwacher leitet Verfahren gegen Booking.com ein

Nach einer mehrmonatigen Untersuchung hat die Schweizer Behörde ein Verfahren gegen Booking.com eingeleitet – und wirft dem Hotelbuchungs-Portal mangelnde Kooperation vor.

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Hotel

Ein paar Clicks und schon ist das Hotel gebucht, vielleicht aber nicht zum günstigsten Preis.

(Bild: dpa, Peter Kneffel)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizer Preisüberwachung hat ein Verfahren gegen das Reiseportal Booking.com eingeleitet. Bereits seit Februar läuft eine Untersuchung, wie groß die Marktmacht von Booking.com ist und wie viel Hotels bezahlen müssen, um auf der Plattform zu erscheinen. Dabei seien Hinweise auf Preismissbrauch gefunden worden, teilte der Preisüberwacher am Dienstag mit. Mit der Eröffnung eines formellen Verfahrens erhöht der Preisüberwacher den Druck auf den Anbieter und wirft Booking.com fehlende Kooperationsbereitschaft vor.

"Booking.com zeigte kein Interesse an der Gesprächsaufnahme zur Erzielung einer gemeinsamen Lösung und wollte sich mit dem Preisüberwacher nicht an den Verhandlungstisch setzen", heißt es in der Mitteilung der Behörde. Da eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden konnte, sei das am 8. September eröffnete formelle Verfahren die "logische Folge".

Booking.com weist die Vorwürfe zurück. "Von Diskussionsverweigerung kann keine Rede sein", erklärte ein Sprecher. Booking.com habe "dem Preisüberwacher umfassendes Beweismaterial zum Funktionieren des Wettbewerbs in der Schweiz vorgelegt". Darin habe das Unternehmen auch dargelegt, dass die von Hotels verlangte Kommission im Vergleich mit Mitbewerbern angemessen sei.

Booking.com nimmt standardmäßig zwischen 12 und 15 Prozent des Zimmerpreises. Nach Angaben des Verbands Hotelleriesuisse kann die Kommission für ein gutes Listing auch bis zu 30 Prozent betragen. Sollte der Preisüberwacher einen Missbrauch feststellen, könnte er die Höhe der Kommissionen auf rund 8 Prozent beschränken, meinen Branchenexperten.

Die Hoteliers werfen den Online-Buchungsplattformen darüber hinaus vor, ihnen unter anderem zu untersagen, ihre Betten auf anderen Verkaufskanälen günstiger anzubieten. Dies sei ein Eingriff in die Unternehmensfreiheit. In Deutschland hat das Bundeskartellamt diese Praxis bereits 2015 untersagt.

Laut einer Untersuchung des Instituts für Tourismus der FH Westschweiz Wallis gewinnen Hotelbuchungs-Plattformen immer mehr an Bedeutung: Demnach stieg ihr Anteil 2016 bei Buchungen in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr [update] um 6,7 Prozent [/update] auf rund 27 Prozent. Das Geschäft würde von den drei Plattformen Booking, Expedia und HRS beherrscht, die zusammen 93 Prozent der Direktbuchungen abwickeln. Der größten Anteil daran habe Booking.com, das zur US-Gruppe Priceline gehört.

[Update, 14.09.17, 6:30 Uhr]: Fehlende Prozentangabe im letzten Absatz ergänzt. (vbr)