Störerhaftung: Bundesrat macht Weg frei für WLAN-Gesetz mit Sperranspruch

Nach dem Bundestag hat jetzt auch die Länderkammer einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem Betreiber offener Funknetze die Störerhaftung nicht mehr fürchten müssen. Andererseits drohen mehr Websperren.

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Kaffee und WLAN

(Bild: dpa, Jan Woitas)

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Der Bundesrat hat am Freitag das weitgehende Aus für die Störerhaftung besiegelt, die bislang Anbieter öffentlicher WLANs verunsicherte. Die Länderkammer stimmte für den entsprechenden Entwurf zur erneuten "Änderung des Telemediengesetzes" (TMG), den der Bundestag nach langen Kontroversen Ende Juni verabschiedet hatte. Die Initiative kann nun in Kraft treten, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.

Laut dem Vorhaben dürfen Inhaber von Urheberrechten künftig weder Schadenersatz noch Abmahngebühren von Hotspot-Betreibern verlangen, wenn sie feststellen, dass über ein WLAN unerlaubt geschützte Werke etwa per Filesharing illegal verbreitet wurden. Beim vorigen Versuch der großen Koalition 2016, die Störerhaftung abzuschaffen, war ein Unterlassungsanspruch nebst damit verknüpften Abmahnkosten bestehen geblieben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dies in einem einschlägigen Urteil wenig später kritisiert.

Auch die Rechteinhaber wollte Schwarz-Rot aber nicht im Regen stehen lassen. Sie können nun einfacher mit Websperren gegen Urheberrechtsverletzungen in offenen Funknetzen vorgehen. Der Gesetzgeber hat dafür erstmals eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für Blockaden gegen einen Diensteanbieter geschaffen, eine richterliche Anordnung ist dafür zunächst nicht erforderlich. Auf diesem Weg sollen wiederholte Rechtsverstöße verhindert werden können. Die Kosten für eine Anordnung muss der Rechteinhaber tragen, was der Film- und Musikindustrie nicht schmeckt.

Providervertreter, Verbraucherschützer und Bürgerrechtler wiederum halten den neuen Sperranspruch für zu weitgehend und gefährlich, da damit Gerichte keine dem Einzelfall angemessene Entscheidung treffen könnten. Sie befürchten ein "Overblocking".

Betreiber offener WLANs dürfen laut dem Entwurf nicht behördlich verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passwortes durch die Nutzer zu verlangen. Derlei Vorkehrungen sollen aber "auf freiwilliger Basis weiterhin möglich bleiben". Linke und Grüne hatten sich jahrelang mit eigenen Gesetzentwürfen für den Wegfall der Störerhaftung ohne zusätzliche Websperrklausel stark gemacht. Nach Ansicht der Opposition droht nun aufgrund der möglichen Blockadeanforderungen neue Rechtsunsicherheit; die Koalition lasse kleine Anbieter damit im Regen stehen. (kbe)