US-Regierung will Trump-kritische Facebook-Nutzer identifizieren

Die US-Regierung will jede Menge Daten über Facebook-Nutzer, die sich mit einer Trump-kritischen Seite befasst haben. Bürgerrechtler kritisieren das ursprünglich geheime Vorgehen scharf und ziehen vor Gericht.

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US-Regierung will jetzt Trump-kritische Facebook-Nutzer identifzieren
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Mit einem Durchsuchungsbefehl versucht das US-Justizministerium, Daten über tausende Facebook-Nutzer zu bekommen, die Präsident Donald Trump kritisch gegenüber stehen dürften. Der Durchsuchungsbefehl, der sich gegen drei Nutzerkonten und eine Facebook-Page richtet, war zunächst geheim. Erst nach Facebooks Gegenwehr wurde er freigegeben. Nun können sich die drei User wehren und werden dabei von der Bürgerrechtsorganisation ACLU unterstützt.

Die ACLU umreißt die von der Regierung geforderten Daten (Auszug)

Die Regierung will praktisch alle nicht-öffentlichen Informationen aus den Facebook-Konten der drei User aus den drei Monaten von Anfang November 2016 bis Anfang Februar 2017, darunter auch bereits gelöschte Daten. Dazu gehören Passwörter samt Sicherheitsfragen und -antworten, hinterlegte Kreditkartendaten, Adressen, genutzte Apps und deren Daten, Fotos, Videos, gepostete Links, Chats, Videoverbindungen, Messenger-Mitteilungen, alle durchgeführten Suchen, Freundeslisten, welche anderen User blockiert wurden oder eine Freundesanfrage abgelehnt haben, Postings, etc. – auch wenn diese Daten nichts mit den Demonstrationen zu tun haben.

Außerdem wollen die Ermittler wissen, welche anderen Facebook-User sich irgendwie mit der Protestseite "disruptJ20" (heute "Resist This") befasst haben, etwa in dem sie die Seite abonniert oder etwas auf ihr geliket, einen Kommentar gepostet, eine Ankündigung weitergeleitet oder ähnliche Aktionen gesetzt haben. In dem genannten Zeitraum haben etwa 6.000 User Likes hinterlassen.

Genau gegen solche staatlichen Eingriffe sei der 4. Zusatzartikel in der US-Verfassung verankert worden, meint die ACLU. Außerdem schüchtere die Neugier der Regierung andere Bürger in deren Freien Meinungsäußerung ein, die vom 1. Zusatzartikel geschützt wird. Die ACLU möchte, dass das Gericht den Durchsuchungsbefehl für ungültig erklärt.

Alternativ solle es eine Clearing-Stelle einrichten, die die Daten sichtet und nur das an Ermittler weitergibt, was mit deren Ermittlungen zu tun hat. Damit würden beispielsweise die bei Facebook gespeicherten intimen Unterhaltungen mit Partnern oder privat geteilte Badezimmerfotos von Familien mit Kindern geschützt. Die Argumentation der ACLU wird dadurch erschwert, dass wesentliche Teile des ursprünglichen Antrags der Regierung nach wie vor geheim sind.

Der US-Regierung geht es bei den Ermittlungen um Ausschreitungen während und nach der Amtseinführung Donald Trumps am 20. Januar. In dem Zusammenhang müssen sich hunderte Demonstranten vor einem Strafgericht verantworten, nachdem es am Rande friedlicher Proteste zu Ausschreitungen gekommen war.

Die drei nun betroffenen Facebook-User sind nicht angeklagt. Sie betreiben die Webseite disruptj20.org und die zugehörige Facebook-Page, über die verschiedene Demonstrationen organisiert wurden. Bereits seit August ist eine sehr breite Aufforderung der Regierung zur Herausgabe von Daten der Webseite bekannt.

Das Verfahren heißt In the Matter of the Search of Information Associated with Facebook Accounts disruptj20, lacymacauley, and legba.carrefour That Is Stored at Premises Controlled by Facebook und ist am DC Superior Court als Special Proceeding der Strafgerichtsabteilung unter den Az. 17-CSW-658, 17-CSW-659 und 17-CSW-660 anhängig.

(mho)