Mutmaßlicher Darknet-Dealer bei Anreise zu Bartwettbewerb festgenommen

Eigentlich wollte der Franzose Gal V. zu den "World Beard and Mustache Championships" in Austin. Die US-Behörden nahmen ihn aber gleich bei der Einreise fest, weil er einer der wichtigsten Dealer eines Online-Drogenmarktplatzes sein soll.

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Mutmaßlicher Darknet-Dealer bei Anreise zu Bartwettbewerb festgenommen

Ein Blick auf den Dream Market

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US-Behörden haben den Franzosen Gal V. festgenommen, weil er einer der zentralen Akteure auf dem Online-Drogenmarktplatz Dream Market sein soll. Sie griffen Ende August in Atlanta zu, als V. in die USA einreisen wollte, wie der Register unter Berufung auf Behördendokumente berichtet. V. wollte demnach an einem internationalen Bartwettbewerb in Austin teilnehmen, den alle zwei Jahre ausgetragenen "World Beard and Mustache Championships“.

Beamte der Anti-Drogenbehörde DEA stellten bei ihm ein Laptop sicher, auf dem sich private Schlüssel für Bitcoin- und Bitcoin-Cash-Guthaben im Wert von 500.000 US-Dollar fanden sowie PGP-Schlüssel, die für eine Identität namens "OxyMonster“ genutzt wurden. Hinter diesem Pseudonym soll sich auch eine Person verbergen, die im Marktplatz Dream Market als Administrator, Moderator und wichtiger Händler für Ritalin und das Opioid Oxycontin aktiv ist.

Die Lieferungen von OxyMonster gingen laut Ermittlern von Frankreich aus. Ebenfalls konnten die Fahnder die Bitcoinzahlungen über OxyMonsters Tip Jar – einer Art Trinkgeldfunktion mit Kryptogeld – zu einem auf V. laufenden Account beim Dienst Local Bitcoins verfolgen. Auch ein linguistischer Vergleich der Social-Media-Postings von V. mit Foreneinträgen von OxyMonster soll auffällige Ähnlichkeiten ergeben haben. Der über das Tor-Netzwerk erreichbare Drogenmarktplatz Dream Market ist seit Ende 2013 online und dürfte nach dem Ende von Alphabay zu den wichtigsten Untergrundhandelsplätzen gehören.

Die US-Behörden wollen nun Anklage wegen Drogenhandels gegen V. erheben. Statt preisgekrönter Bartpracht könnte den Franzosen dann dem Bericht zufolge eine maximal lebenslängliche Haftstrafe erwarten. (axk)