Autoritäre Staaten: Deutschland erteilt Exportlizenzen für Späh- und Kryptosoftware in Millionenhöhe

Die Bundesregierung hat von 2014 bis 2016 die Ausfuhr von Überwachungs- und Störtechnik an Länder wie Ägypten, Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate im Wert von über 3,3 Millionen Euro genehmigt.

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Eine neue Sicherheitsbehörde soll Techniken für die Überwachung des Internets und von Messenger-Diensten entwickeln.

(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand / Symbolbild)

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Das Bundeskabinett bemühte sich zwar im Sommer 2015, Lücken in der Exportkontrolle von Spähsoftware zu schließen und unter anderem auch Systeme zur Vorratsdatenspeicherung zu erfassen. Eine aktuelle Statistik wirft aber Zweifel auf, ob ihr dies in jedem Fall in der Praxis gelingt. So hat die Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2016 Exportgenehmigungen für Überwachungs-, Sicherheits- und Störtechnik in den Bereichen Internet, Festnetz und Mobilfunk in autoritäre Staaten im Nahen und Mittleren Osten in Höhe Warenwert von über 3,3 Millionen Euro erteilt, wie sie in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen bekannt gab.

Es handelt sich demnach um neun Lizenzen, die Geschäfte mit Ägypten, Algerien, Marokko, Nigeria, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate betreffen. Das federführende Wirtschaftsministerium spricht von einer "geringen Anzahl an Genehmigungen an wenige Unternehmen und Länder". Um die "verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" der beteiligten Firmen zu wahren, will das Ressort keine Details verraten. Es sei nicht möglich, die freigegebenen Exporte weiter aufzuschlüsseln, da daraus eventuell Rückschlüsse auf einzelne Lieferanten und Transaktionen abgeleitet werden könnten.

Die Unterkategorie der genehmigungspflichtigen Güter umfasst Störausrüstung für Mobilfunkdienste genauso wie Systeme, Programme und Geräte für "Informationssicherheit" und Verschlüsselung sowie solche zur Internet- und Mobilfunküberwachung einschließlich von Staatstrojanern. Die übergeordnete Gruppe für Waren im Bereich "Telekommunikation und Informationssicherheit" allgemein bezieht zusätzlich etwa noch Funkgeräte, Peilausrüstung oder "Telekommunikationsprüfeinrichtungen" mit ein. Dafür hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben in den vergangenen drei Jahren 241 Einzelanträge und Sammelausfuhrgenehmigungen mit einem Warenwert in Höhe von gut 87 Millionen Euro genehmigt.

Diese Exportlizenzen bezogen sich auf insgesamt 17 Länder. Die Genehmigungen etwa für Ägypten stiegen dabei von 15 im Jahr 2014 auf 21 im vorigen Jahr. Bürgerrechtler beklagen derweil, dass die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) mit einem weitgehenden Abkommen die Sicherheitsbehörden in dem Land am Nil ausbilden und damit auch die Verfolgung von Homosexuellen und Aktivisten unterstützen. Für Saudi-Arabien ist die Zahl der Genehmigungen im gleichen Zeitraum von einer auf zehn nach oben gegangen. Für die Vereinigten Arabischen Emirate weist die Antwort einen Rückgang von 17 auf 12 Ausfuhrerlaubnisse aus.

Des Weiteren begrüßt die Bundesregierung, dass die EU-Kommission im September 2016 einen umstrittenen Entwurf für eine Reform der "Dual-Use-Verordnung" vorgelegt hat. Sie unterstützt ausdrücklich das Ziel der Novelle, eine modernisierte Exportkontrolle für Güter mit militärischen und zivilen Einsatzmöglichkeiten zu schaffen. Dazu zählte vor allem das Ziel, die Exportkontrolle "im Hinblick auf einen nachhaltigen Schutz der Menschenrechte weiterzuentwickeln". (axk)