US Supreme Court wird über US-Zugriff auf EU-Daten entscheiden

Die US-Regierung will Microsoft zwingen, in der EU gespeicherte Daten in die USA zu holen und preiszugeben. Bislang vergeblich. Nun widmet sich das US-Höchstgericht dem Fall.

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Neun Personen in schwarzen Talaren

Die neun Richter des US Supreme Court

(Bild: Franz Jantzen, Collection of the Supreme Court of the United States)

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Muss ein E-Mail-Provider in den USA einen US-Durchsuchungsbefehl auch dann umsetzen, wenn er dafür im Ausland gespeicherte Daten in die USA holen muss? Dieser Frage wird der Supreme Court of the United States (SCOTUS) auf den Grund gehen. Das hat das Höchstgericht am Montag mitgeteilt. Ausgangspunkt ist das seit 2013 laufende Verfahren USA v. Microsoft.

Ende 2013 hatte ein New Yorker Bundesbezirksgericht einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, der Microsoft verpflichtete, E-Mails eines Kunden herauszugeben. Der Konzern überreichte einen Teil der Nachrichten, weigerte sich aber, auch auf Servern in Irland gespeicherte Daten auszuhändigen. Dafür seien irische Gerichte zuständig, meinte Microsoft, und zog vor das Bundesberufungsgericht für den 2. Bundesgerichtsbezirk (2nd Circuit).

Das Gebäude des US Supreme Court in Washington, DC

(Bild: Sunira Moses CC BY-SA 3.0)

Dessen drei Richter entschieden einstimmig gegen das Begehren der US-Regierung, da das zugrundeliegende Gesetz Stored Communications Act nur im Inland gelte. Daraufhin beantragte die US-Regierung eine erneute Anhörung vor einer erweiterten Richterbank des selben Gerichts. Nur vier von acht Richtern des 2nd Circuit stimmten für eine neuerliche Anhörung, womit dieser Antrag abgelehnt war.

Also wandte sich die US-Regierung, unterstützt von 33 US-Staaten, an den US Supreme Court. Dieser beschäftigt sich nur mit einem Bruchteil der an ihn herangetragenen Fälle. Meistens handelt es sich dabei um Rechtsfragen, die von Bundesberufungsgerichten uneinheitlich beantwortet wurden. Obwohl das hier nicht der Fall ist, haben die Höchstrichter den Fall trotzdem angenommen. Das zeigt, dass sie die Angelegenheit für besonders wichtig erachten.

Einen Termin für die mündliche Anhörung gibt es noch nicht. Die SCOTUS-Sitzungsperiode läuft in der Regel von Oktober bis Juni oder Juli des folgenden Jahres. Der Fall heißt offiziell In the Matter of a Warrant to Search a Certain E‐Mail Account Controlled and Maintained by Microsoft Corporation, United States of America v. Microsoft Corporation und trägt nun das Aktenzeichen 17-2.

(ds)