Wegen Verschlüsselung: FBI kann auf Tausende Mobilgeräte nicht zugreifen

Die US-Bundespolizei kann auf die Hälfte aller beschlagnahmten Mobilgeräte nicht zugreifen, weil die gespeicherten Daten verschlüsselt sind. Die Zahlen des FBI-Chefs könnten nun eine neue Runde in den Crypto Wars einläuten.

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Wegen Verschlüsselung: FBI kann auf auf 7000 Mobilgeräte nicht zugreifen

(Bild: brenkee/DariuszSankowski)

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Dem FBI blieb in den vergangenen 11 Monaten der Zugriff auf die Daten der Hälfte alle beschlagnahmten Mobilgeräte verwehrt. Beamte der US-Bundespolizei konnten auf mehr als 6900 Mobilgeräte wegen der darauf eingesetzten Verschlüsselung nicht zugreifen. Das erklärte FBI-Chef Christopher Wray auf einer Polizeikonferenz in Philadelphia, von der die Nachrichtenagentur AP berichtet. Mit diesen Zahlen könnte eine neue Runde in der ewigen Debatte um Verschlüsselung eingeläutet werden, nachdem der Stellvertreter des US-Justizministers vor zwei Wochen schon "verantwortungsvolle Verschlüsselung" gefordert hat. Sie soll doch einen Zugriff auf Daten ermöglichen, die Geräte- und Softwarehersteller per Kryptographie vor allen anderen außer den Nutzern verbergen.

Wray erklärte nun in Philadelphia, dass Verschlüsselung "vorsichtig ausgedrückt, ein riesiges, riesiges Problem" sei. Sie wirke sich auf alle Ermittlungsbereiche aus: "Drogenkriminalität, Menschenhandel, Terrorismusbekämpfung, Spionageabwehr, Bandenkriminalität, organisiertes Verbrechen und Kindesmissbrauch". Er verstehe aber, dass es hier darum gehe, unterschiedliche Interessen auszugleichen, trage Verschlüsselung doch auch zur Sicherheit bei.

Forderungen an die Hersteller formulierte er demnach nicht. Rufe nach Hinter- oder Vordertüren für Ermittler waren bislang immer mit dem Hinweis zurückgewiesen worden, dass solche auch anderen offen stehen, wodurch Geräte und Software angreifbar würden. In einem der jüngsten Fälle hatte sich Apple geweigert, beim Einbruch in das iPhone des Tatverdächtigen eines Anschlags zu helfen. Die Behörden hatten es schließlich auf anderen Wegen geknackt, weswegen nicht gerichtlich geklärt wurde, ob der Hersteller zur Kooperation hätte gezwungen werden können. (mho)