Privacy Shield: EU-Datenschützer distanzieren sich von der Kommission

Die EU-Kommission hat den transatlantischen "Datenschutzschild" in einem ersten Prüfbericht als "funktionsfähig" bezeichnet. Die EU-Datenschutzbeauftragte monieren, dass die Einschätzung ohne sie erarbeitet worden sei.

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Privacy Shield
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Voll des Lobes war EU-Justizkommissarin Věra Jourová vorige Woche, als sie den ersten jährlichen Prüfbericht zum "Privacy Shield" vorstellte. Die Übereinkunft, die einen breiten Transfer von Unternehmensdaten zwischen der EU und den USA ermöglicht, funktioniere gut, meinte die Tschechin. Die Brüsseler Regierungseinrichtung hat die Rechnung, in der auch sie noch einige unerledigte Punkte darlegte, aber offenbar ohne die entscheidenden Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten gemacht: Vertreter der Datenschutzbeauftragten der EU-Länder distanzieren sich jetzt offen von den Ergebnissen der Kommission.

An der Überprüfung waren acht Abgesandte der europäischen Datenschutzbehörden beteiligt, die in der Artikel 29-Gruppe versammelt sind. Dazu gehörte aus Deutschland unter anderem ein Mitarbeiter der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Die CDU-Politikerin betonte nun gegenüber heise online, dass an dem Bericht aus Brüssel die Vertreter der Datenschutzbehörden "nur in Bezug auf die faktischen Grundlagen beteiligt waren". Die Schlussfolgerungen seien jedoch ohne sie erarbeitet worden und gäben so "ausschließlich die Auffassung der Kommission wieder".

Die einbezogenen Datenschützer erarbeiteten momentan einen eigenen Bericht, der Vorschläge für Schlussfolgerungen aus Sicht der Artikel-29-Guppe enthalten werde, heißt es bei der Bonner Behörde. Über die Vorlage werde Ende November in der nächsten Plenarsitzung des Gremiums beraten und entschieden. Europäische und vor allem deutsche Datenschutzbeauftragte hatten sich zuvor immer wieder unzufrieden mit der Nachfolgeregelung für die vom Europäischen Gerichtshof gekippte Safe-Harbor-Vereinbarung gezeigt. Vorab drohten sie voriges Jahr mit einer Klage und segneten den Datenschutzschild schließlich zunächst nur unter Vorbehalt ab. Nun wollen sie bald bekannt geben, ob sie die bisherigen Schutzmechanismen für ausreichend halten. (mho)