Abgas-Skandal: Klage des Großkunden Deutsche See gegen VW abgewiesen

Großkunde Deutsche See scheitert in erster Instanz mit dem Verlangen, im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal von VW Leasingraten und Wartungskosten zurückzubekommen.

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Abgas-Skandal: Klage des Großkunden Deutsche See gegen VW abgewiesen

(Bild: deutschesee.de)

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Das Landgericht Braunschweig hat eine Klage des VW-Großkunden Deutsche See gegen den Autohersteller abgewiesen. Der Bremerhavener Lebensmittelhersteller hatte sich von VW arglistig getäuscht gesehen und Leasingraten sowie Wartungskosten in Höhe von 12,5 Millionen Euro zurückverlangt. Das Gericht begründet die Entscheidung laut Mitteilung damit, es habe nicht feststellen können, dass VW die Klägerin bei Vertragsverhandlungen "rechtlich relevant" getäuscht habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es ist Berufung möglich. Die Deutsche See hatte das Verfahren von Anfang an öffentlich gemacht, weil das Unternehmen meint, "ein derartiges Verhalten, wie VW es an den Tag legt, nicht hingenommen werden sollte. Daher kann sich Deutsche See außerhalb der juristischen Bühne als der klare Sieger fühlen". Für das Bremerhavener Unternehmen ist das Urteil nicht schlüssig; es wolle sich mit den Anwälten zu den nächsten Schritten beraten, heißt es in einer Mitteilung.

Die Deutsche See GmbH hatte 2010 bis 2015 mit der Volkswagen Leasing GmbH 471 Leasingverträge geschlossen. Fast die Hälfte der geleasten Fahrzeuge waren mit einem Motor-Typ EA 189 ausgestattet, der von einer Software gesteuert wird, die die Stickstoff-Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand optimiert.

Das Unternehmen ging im Februar dieses Jahr vor Gericht, denn VW habe zu verstehen gegeben, die zu leasenden Fahrzeuge würden die in den USA geltenden strengeren Grenzwerte, zumindest aber die Grenzwerte nach EU 5 auf dem Prüfstand und im normalen Straßenverkehr nicht überschreiten. Das Gericht meint aber, weder aus der Darstellung der Vertragsverhandlungen noch aus der vorgelegten geschäftlichen Korrespondenz ergebe sich, "dass das beklagte Unternehmen entsprechende Erklärungen ausdrücklich oder konkludent abgegeben habe". Dabei müsse berücksichtigt werden, dass der Autohersteller weder verpflichtet sei, die US-amerikanischen Vorgaben noch die hiesigen Grenzwerte außerhalb des Prüfstandes einzuhalten.

Für VW habe es keinen Grund gegeben, die Deutsche See darüber aufzuklären, dass ein Teil der Fahrzeuge die bemängelte Software enthalte, führt das Gericht weiter aus, denn der Vertragszweck, nämlich die Fahrzeuge zu nutzen, sei nicht gefährdet. Für VW sei auch nicht ersichtlich gewesen, dass für die Klägerin das Thema "Nachhaltigkeit" nicht nur ein Nebenaspekt gewesen sei.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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(anw)