Streit über Vorratsdatenspeicherung neu entflammt

Ein breites Bündnis appelliert an FDP und Grüne, in Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung offiziell zu beerdigen. Die Kriminalpolizei fordert genau das Gegenteil.

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Streit über Vorratsdatenspeicherung neu entflammt

(Bild: dpa / heise online)

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Vor den Sondierungsgesprächen der möglichen Koalitionäre zur Innenpolitik in dieser Woche haben Bürgerrechtsorganisationen gemeinsam mit Verbänden am Montag FDP und Grüne aufgefordert, ihre Wahlversprechen einzuhalten und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung endgültig einzustampfen. Das "verdachtsunabhängige und wahllose" Protokollieren elektronischer Nutzerspuren sei die "schädlichste Altlast der Großen Koalition", schreibt das Bündnis in offenen Briefen an die Vorsitzenden der möglichen Koalitionspartner von CDU und CSU. Eine derart weitreichende "Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland" sei "für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich".

Zu den 23 Unterzeichnergruppen der Schreiben gehören der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Digitalcourage, der eco-Verband der Internetwirtschaft, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung und Reporter ohne Grenzen. Die Vorratsdatenspeicherung sei "die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachung, die der Staat jemals hervorgebracht hat", konstatieren sie. Sie begünstige Datenpannen und -missbrauch und sei von Gerichten schon wiederholt als grundrechtswidrig verworfen worden.

Sowohl die Liberalen als auch die Grünen verstünden sich "als Verteidiger von Freiheit und Bürgerrechten", erläuterte Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Nun ist es ihre Aufgabe, die behäbigen Partner CDU/CSU in die Spur zu setzen." Der Zustand des Generalverdachts gegen die gesamte Bevölkerung sei unerträglich.

Schwarz-Rot hatte 2015 eine etwas abgespeckte Neuauflage des zuvor vom Bundesverfassungsgericht gekippten ersten hiesigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster befand das überarbeitete Gesetz im Juni unter Verweis auf die fortlaufende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für grundrechtswidrig; die Bundesnetzagentur setzte die Speicherung daraufhin faktisch vorläufig aus.

Genau daran reiben sich derweil Vertreter von Strafverfolgungsbehörden. "Das führt im Ergebnis dazu, dass die meisten Telekommunikationsanbieter die zum 1. Juli gesetzlich vorgeschriebene Speicherung nicht umgesetzt haben", erklärte Heidi Conzen, Sprecherin des Landeskriminalamts (LKA) Nordrhein-Westfalen, vorige Woche dem [i]Kölner Stadt-Anzeiger[i]. Polizeiliche Auskunftsersuchen liefen damit ins Leere: Ohne IP-Adressen und Bestandsdaten dazu könnten die Ermittler des Cybercrime-Zentrums im LKA viele digitale Verbrecher nicht aufspüren.

Erhebliche Fahndungslücken tun sich so laut Conzen vor allem für der Jagd nach Päderasten auf. "Fehlende Vorratsdatenspeicherung ist Täterschutz", heißt es dem Bericht nach im Fazit eines vier Jahre alten LKA-Papiers. Jeden fünften von insgesamt 500 Fällen von Kinderpornografie hätten die Ermittler schon damals wegen fehlender Daten ergebnislos zu den Akten legen müssen. Laut der LKA-Sprecherin hält diese Problematik aufgrund der unklaren Rechtslage an.

Sebastian Fiedler, Chef des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK) in NRW ergänzte: "Die Ermittler haben das Pingpong-Spiel zwischen Gesetzgeber und Gerichten satt. Dieser Zustand spielt de facto Mördern und Kinderschändern in die Hände." Die Fahnder drängen daher auf eine neue EU-Gesetzesinitiative zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei müssten die Provider auch verpflichtet werden, Portnummern zusätzlich zu IP-Adressen zu speichern, da sonst vielfach eine Nutzeridentifizierung kaum mehr möglich sei. (anw)