Vermeintliche Gratis-Apps: NRW will Warnhinweis zu Datenabgriff

Verbraucher bezahlen vermeintliche Gratis-Leistungen im Internet regelmäßig mit der Preisgabe persönlicher Daten. NRW will jetzt ein digitales Preisschild etablieren, das Auskunft über den Umfang des Datenabgriffs gibt.

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(Bild: dpa, Alex Heinl/Archiv)

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  • dpa

Um die Verbraucher besser vor unbemerktem Abgreifen von Daten durch Smartphone-Apps zu warnen, will Nordrhein-Westfalen eine Gesetzesänderung anstoßen. Programme wie die Jogger-App Runtastic oder der Messenger WhatsApp sollen künftig mit prominent platzierten Hinweisen versehen werden – ähnlich einem Preisschild, das über den Umfang des Datenabgriffs informiert.

Entsprechende Pläne bestätigte das NRW-Justizministerium am Mittwoch. Minister Peter Biesenbach (CDU) wolle dafür das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ändern. Die Anbieter der Apps sollten dazu verpflichtet werden, an zentraler Stelle und schon vor Vertragsabschluss über sämtliche Daten zu informieren, die das jeweilige Programm einsammelt. Per Klick soll der Kunde sein Einverständnis bestätigen müssen. Zuvor hatte die Rheinische Post darüber berichtet.

Einen ausformulierten Gesetzentwurf gebe es dazu noch nicht, für eine entsprechende Bundesratsinitiative sei Biesenbach aber im Gespräch mit den Unions-Justizministern von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, hieß es.

Viele Apps kosteten zwar nichts, seien aber trotzdem alles andere als umsonst, erklärte das Ministerium weiter. Der Verbraucher bezahle mit seinen Daten: Bewegungsprofile, Kontaktdaten oder Lebensgewohnheiten seien für ganze Wirtschaftszweige wertvoller als Bargeld. Viele Apps speicherten mehr Daten, als den Verbrauchern lieb sein könne. Kennwörter würden ausgelesen, ganze Konversationen gespeichert und an unbekannte Server weitergeleitet.

"Mit Smartphone-Apps speichern Millionen von Deutschen ihre Fotos, Nachrichten, was sie in der Freizeit gemacht haben oder ihre sportlichen Aktivitäten. Manche Apps registrieren sogar, wie der Nutzer geschlafen hat. Allerdings wissen die wenigsten, was anschließend mit ihren hochsensiblen Daten geschehen kann", sagte Biesenbach der Rheinischen Post.

Nach Angaben aus Branchenkreisen speichert bereits heute jeder dritte Deutsche Gesundheitsdaten per App oder Fitness-Armband. Was mit den Daten geschieht, stehe bisher aber nur verklausuliert im Kleingedruckten – in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits diverse Apps untersucht und eine Reihe von Anbietern abgemahnt, weil die Anwendungen ihre Nutzer nicht ausreichend darüber informieren würden, was mit den gesammelten Daten passiere. (axk)