Kein Ende des Streits um Newsletter-Abmahnungen

Trotz einer Erklärung des Verbraucherschutzvereins GSDI, die Kosten der von ihm veranlassten Abmahnungen selbst übernehmen zu wollen, geht der Streit offenbar weiter.

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Von
  • Christian Persson

Trotz einer Erklärung des Verbraucherschutzvereins GSDI, die Kosten der von ihm veranlassten Abmahnserie selbst übernehmen zu wollen, geht der Streit offenbar weiter. Die Hannoveraner "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V." hatte seit Ende Juni in mindestens 70 Fällen Anbieter von Internet-Newslettern wegen angeblicher Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt.

Nach massivem Widerstand der Abgemahnten, unterstützt durch das satirische "Magazin gegen den Abmahnwahn im Internet" AdvoGraf, hatte GSDI-Vorstand Dirk Felsmann eine Erklärung veröffentlicht, wonach der Verein die Betroffenen von den Rechtsanwaltskosten in Höhe von jeweils 1.286,21 Mark freistellen werde. In der Sache blieb Felsmann aber bei seinen Vorwürfen.

Mittlerweile haben viele der Abgemahnten eine neu gefasste Unterlassungserklärung auf dem Tisch. Nach Angaben von AdvoGraf enthält diese unverändert die ursprüngliche Unterlassungsverpflichtung; die Unterzeichner sollen sich verpflichten, bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.100 Mark zu zahlen, sofern der Verstoß nicht aus der Wiederherstellung alter Datenbestände durch den Webhoster enstanden ist. Darüber hinaus sollen sie aber auch auf alle Ansprüche gegen die GSDI verzichten.

Der einzige Gewinner einer solchen Vereinbarung sei die GSDI, kommentierte AdvoGraf-Redakteur Heiko Schütz: "Dort verzichtet man auf etwas, das ohnehin nicht durchsetzbar gewesen wäre, während der Betroffene Handfestes aufgibt. Dieses billige Taktieren ist für die Betroffenen eine Zumutung und hat den Charme eines faulen Kuhhandels." Schütz rät den Betroffenen davon ab, die Erklärung zu unterzeichnen.

Die GSDI hat unterdessen ihre Klagebefugnis verloren. Dem Einlenken des Vereins war ein offener Brief des Advograf-Herausgebers Alexander Kleinjung vorausgegangen. Kleinjung verweist darin auf ein einschlägiges BGH-Urteil (Az. I ZR 45/82 vom 12.04.1984) und erklärt, dass die GSDI bei den Newsletter-Abmahnungen gar keinen Anwalt hätte einschalten dürfen, weil es sich um leicht erkennbare Rechtsverstöße gehandelt habe. Wer als Interessenverband Rechtsverstöße ahnden wolle, müsse das notwendige Know-how vorweisen können. (cp)