Justizminister: Darknet ausleuchten, Social Bots kennzeichnen, Whistleblower schützen

Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz etwa dafür plädiert, die Strafverfolgung in "dunklen Ecken" des Internets zu erleichtern, Meinungsroboter zu markieren und das Terrorstrafrecht zu verschärfen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 98 Kommentare lesen
Server
Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Eine große Palette an Beschlüssen haben die Justizminister der Länder am Donnerstag auf ihrer Herbstkonfere nz in Berlin gefasst. Ein Thema war die Beeinflussung von Nutzern sozialer Netzwerke durch Meinungsroboter, zu dem die Politikerrunde auf Initiative Hamburgs bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt hatte.

Der hamburgische Justizminister Till Steffen (Grüne) freute sich nun, dass die Konferenz Ergebnisse des Gremiums aufgegriffen habe und "eine umfassende bußgeldbewährte Kennzeichnungspflicht" von Social Bots fordere. Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Steffen verpflichtet werden, Beiträge von Meinungsrobotern als solche zu markieren. Die Minister sähen entsprechenden Anpassungsbedarf etwa im Rundfunkstaatsvertrag und im Telemediengesetzes, nähmen aber auch die EU-Ebene in den Blick.

Die umstrittenen Bots erzeugten mit falschen Profilen und plakativen Äußerungen Nähe und täuschten Gemeinsamkeiten vor, kritisierte Steffen: "Dadurch gerät das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Gefahr." Der Bundesgesetzgeber müsse daher rasch handeln. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte Social Bots schon Anfang des Jahres als "Gift für die Demokratie" ausgemacht sowie auf eine "Transparenz- und Anzeigepflicht" gedrängt.

Die Länder sprechen sich im Einklang mit dem EU-Parlament dafür aus, Whistleblower rechtlich besser abzusichern. Insbesondere den Anspruch auf Vertraulichkeit von Hinweisgebern wollen sie prüfen lassen. "Die Gesellschaft ist auf verantwortungsbewusste Bürger angewiesen, um Verfehlungen in großen Organisationen auf die Schliche zu kommen", begründete Steffen die Initiative. "Mutige, die rechtswidrige Vorgänge aufdecken und dadurch dem öffentlichen Interesse dienen, müssen besser vor Strafverfolgung oder Kündigungen geschützt werden." Mit entsprechenden Regeln wäre etwa "der Dieselskandal vermutlich anders verlaufen".

Zufrieden mit den Ergebnissen zeigte sich auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback und verwies auf Beschlüsse, mit denen die Konferenz die "drängendsten Themen unserer Zeit" in Form der "Bekämpfung von Terrorismus und Cybercrime" aufgegriffen habe. So solle etwa das Terrorismusstrafrecht weiter verschärft und an das EU-Recht angepasst werden. Der CSU-Politiker sieht hier aber trotzdem Bedarf nach weiteren Schritten: "Bereits der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung muss künftig unter Strafe stehen." Es könne nicht sein, dass die Polizei nach geltendem Recht etwa "Lieferungen von Ausrüstungsgegenständen für den IS" allenfalls über juristische Hilfskonstruktionen verfolgen könne.

Auf Initiative Bayerns haben sich die Minister zudem dafür ausgesprochen, dass schwere Straftaten auch in den schwerer zu durchdringenden, nicht von Suchmaschinen indexierten Teilen des Internets besser geahndet werden sollten. "Wir müssen unseren Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand geben, damit sie in die verschlungenen und auf Tarnung angelegten Strukturen des Darknets eindringen und so die Täter noch besser zur Verantwortung ziehen können", unterstrich Bausback. Dafür liege nun eine Diskussionsgrundlage auf dem Tisch.

Mit Sorge sehen die Konferenzteilnehmer auch, dass "die vermeintliche Anonymität der Kommunikation über soziale Medien und Internetforen" Nutzer ermutigen könnte, strafrechtlich relevante Äußerungen zu verbreiten und damit die "Wirkungsreichweite" etwa von extremistischer Hetze zu erhöhen. Sie betonen daher "die Bedeutung einer konsequenten Strafverfolgung neben den gesetzlichen Löschpflichten" der Betreiber sozialer Netzwerke und sonstiger Kommunikationsplattformen.

Am Dauerstreitpunkt Vorratsdatenspeicherung kamen die Justizminister ebenfalls nicht vorbei. Da die einschlägige gesetzliche Pflicht aufgrund von Beschlüssen von Gerichten und der Bundesnetzagentur derzeit faktisch ausgesetzt ist, werben sie dafür, dass Ermittler die von Providern "aus geschäftlichen oder technischen Gründen gespeicherten Standortdaten" wieder wie vor Inkrafttreten des blockierten Gesetzes nutzen dürfen. (jk)