Vorwurf der Patentverletzung: US-Handelskommission prüft Apple-Produkte

Ein Software-Hersteller wirft Apple vor, patentierte Screensharing-Technik in iOS und macOS integriert zu haben. Nun hat die US-Handelskommission ITC eine Untersuchung eingeleitet.

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Apple-Logo

(Bild: dpa, Peter Kneffel/Illustration)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Wegen angeblicher Patentverletzungen will der Software-Hersteller Aqua Connect ein US-Einfuhrverbot für Apple-Produkte erwirken: Die Internationale Handelskommission der Vereinigten Staaten ITC (International Trade Commission) hat auf die Beschwerde des Software-Herstellers hin nun eine Untersuchung gegen Apple eingeleitet: Sie will prüfen, ob die Produkte – darunter “bestimmte Macs, iPhones, iPads, iPods und Apple TVs” – Patente verletzen, wie die Behörde mitteilte.

Aqua Connect und die Tochterfirma Strategic Technology Partners werfen Apple vor, zwei Patente zu Screensharing-Techniken in Mach-basierten Betriebssystemen zu verletzen. In der schon im Oktober eingereichten Beschwerde bei der ITC führt der Hersteller die US-Patente 8924502 (“System, method and computer program product for updating a user session in a mach-derived system environment”) und RE46386 (“Updating a user session in a mach-derived computer system environment”) gegen Apple ins Feld.

Mit einer ebenfalls im vergangenen Monat eingereichten Klage fordert das Software-Unternehmen zudem die Zahlung von Schadenersatz durch Apple.

Man habe 2008 die erste “voll funktionsfähige Remote-Desktop- und Terminal-Server-Umgebung” für den Mac entwickelt, erklärte Aqua Connect in einer Mitteilung. Die Produkte hätten zu Beginn Apples volle Unterstützung gehabt, später habe der Mac-Hersteller die Technik aber “ohne Erlaubnis in macOS und iOS integriert”. Aqua Connect bietet eine für Firmen gedachte Remote-Desktop-Software an, die den Fernzugriff auf macOS ermöglichen soll – entweder über Microsofts Remote-Desktop-Protokoll RDP oder das hauseigenen Ion-Protokoll.

Der Beginn einer Untersuchung sage noch nichts über den Sachverhalt selbst aus, betonte die ITC wie immer – sie werde aber so früh wie möglich entscheiden. Die Behörde will innerhalb von anderthalb Monaten ein Zieldatum für den voraussichtlichen Abschluss der Untersuchung bekanntgeben. (lbe)