Hessen baut Videoüberwachung aus

Videoüberwachung gilt bei Politikern und Polizei als wirksames Mittel gegen Verbrechen. Daher wächst die Zahl der Kameras in Hessen. Für Datenschützer wird oft zu leichtfertig darüber entschieden.

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Überwachung, Kamera
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Göran Gehlen
  • dpa
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Eine Videoüberwachung ist ein Eingriff in Grundrechte. Dennoch wird in Hessens Städten immer öfter über Kameras diskutiert – und nach Ansicht von Datenschützern oft leichtfertig darüber entschieden. Mal sind Taschendiebstähle die Begründung, mal die Vermutung, dass Verbrechen auf einem Platz besprochen werden. "Wir beobachten, dass die Gründe, warum Plätze videoüberwacht werden, häufig sehr grenzwertig sind", sagt Barbara Dembowski, Referatsleiterin beim Hessischen Datenschutzbeauftragten.

Mit ihren Bedenken bleiben die Datenschützer oft allein. Denn bei Sicherheitsbehörden und Politikern gilt die Überwachung mit elektronischen Bildern als effektiv. 143 Kameras an öffentlichen Straßen und Plätzen in 16 Städten gibt es nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) in Hessen. Angeschlossen sind sie an 20 Überwachungsanlagen. Die Tendenz ist steigend: In vielen Städten ist die Überwachung ausgebaut worden oder soll es werden.

Befürwortet weiteren Ausbau der Videoüberwachung in seinem Land: Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU).

(Bild: [Link auf https://innen.hessen.de/] )

In Frankfurt am Main gibt es bisher sechs fest installierte stationäre Kameras an öffentlichen Plätzen. "Diese Kameras werden derzeit einer Modernisierung unterzogen", sagt Cornelia Kops, Sprecherin der Stadt. Weitere Geräte im Frankfurter Bahnhofsviertel, an der Hauptwache und im Allerheiligenviertel seien geplant. An der Effektivität der Videoüberwachung hat die Stadt keine Zweifel: "Fest installierte Anlagen zur Bildübertragung in Frankfurt leisten seit Jahren nachweislich einen nicht unerheblichen Beitrag zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung", meint Kops.

In Kassel gibt es an der Haupteinkaufsstraße Kameras an drei Standorten. Nach dem Wunsch der Stadt sollen dort noch mehr elektronische Augen das Geschehen überwachen. "Die Stadt Kassel ist in intensiven Gesprächen mit dem Polizeipräsidium Nordhessen, um künftig die Videoüberwachung an neuralgischen Orten in der Oberen und Unteren Königsstraße auszuweiten", sagt Stadtsprecher Michael Schwab. Neben der Aufklärung von Straftaten erhöhe ein solcher Schritt das Sicherheitsgefühl der Menschen in der Innenstadt.

Während in Kassel geplant wird, ist Fulda weiter: Zum Weihnachtsmarkt soll eine neue Videoüberwachung in Betrieb gehen. Kontrolliert werde dann der Universitäts- und Borgiasplatz. Drei Standorte in Fulda mit mehreren Kameras gebe es dann, sagt Stadtsprecher Johannes Heller. Die Erfahrungen mit Videoüberwachung seien "sehr positiv".

Laut LKA gilt hessenweit: mehr Kameras, weniger Verbrechen. "Gemessen an den Fallzahlen vor der Einrichtung der Videoüberwachung sind dort Rückgänge um teilweise über 30 Prozent zu verzeichnen", sagt LKA-Sprecher Christoph Schulte. In den vergangenen Jahren sei es im Zusammenhang mit Videoüberwachung "zu mehreren hundert gefahrenabwehrenden Maßnahmen" gekommen. Darunter fallen Platzverweise und Durchsuchungen, Personen wurden in Gewahrsam genommen. Bei Hunderten Straftaten hätten die Kameras außerdem Ermittlungserfolge gebracht.

Nach kriminologischen Erkenntnissen könnten Täter nicht einfach durch einen Ortswechsel den Kameras ausweichen, sagt Schulte. Die Gelegenheit zur Tat und das nötige Milieu ließen sich oft nicht in andere Räume übertragen. So treibt das Land die Videoüberwachung voran und gibt Zuschüsse zu Kameras. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach sich im Sommer für eine Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze aus.

Dass Videoüberwachung effektiv sein kann, stellen Datenschützer nicht infrage. Auch Datensicherheit sei in der Regel gewährleistet. "Wir gehen zudem davon aus, dass die vom LKA empfohlene maximale Aufbewahrungsdauer von zehn Tagen meist eingehalten wird", sagt Dembowski. Allerdings komme der Ruf nach Kameras "zu schnell, obwohl man nicht immer davon ausgehen kann, dass die Missstände mit Kameras zu beseitigen sind".

Ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger müsse verhältnismäßig sein, sagt die Datenschützerin. Er sei abzuwägen mit dem Interesse aller Personen, die sich rechtskonform verhalten und nicht beobachtet werden wollen. Das geschehe häufig nicht. So sei in einer Kommune beispielsweise eine Videoüberwachung eingerichtet worden, weil es ein- bis zweimal in der Woche zu Taschendiebstählen kam. "Da ist es unverhältnismäßig, den Platz rund um die Uhr zu überwachen", meint Dembowski. Die Kamera kam trotzdem, die die Politik habe sich durchgesetzt. (tig)