US-Rechtsprofessor fordert Regulierung von Banken als Infrastruktur-Betreiber

Finanzinstitute erbringen eine Basis-Dienstleistung wie Post-Unternehmen oder Stromversorger, findet der frühere Investmentbanker und Regierungsberater Morgan Ricks. Entsprechend konsequent sollten sie auch reguliert werden.

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US-Rechtsprofessor fordert Regulierung von Banken als Infrastruktur-Betreiber

(Bild: "Cash Money" / Andy Thrasher / PD)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Sascha Mattke

Morgan Ricks, Professor an der Vanderbilt Law School sowie ehemaliger Investmentbanker und Regierungsberater, hat einen neuen Fachaufsatz veröffentlicht, der einem Frontalangriff auf die Bankenbranche gleichkommt: Das Geschäft privater Banken mit Einlagen und Krediten sei im Grunde eine Infrastruktur-Dienstleistung, die auch ebenso streng reguliert werden sollte, fordert er. Alternativ könnte der Staat laut Ricks die Basis-Dienstleistungen der Finanzbranche selbst anbieten, berichtet Technology Review online in “Banken als Infrastruktur-Betreiber ".

Wenn Banken Kredite vergeben, müssen sie nichts weiter tun, als die verliehene Summe auf dem Konto des Schuldners gutzuschreiben. Sie schöpfen also neues Geld. Genau dieser Aspekt habe im 19. Jahrhundert den Umgang mit der Branche dominiert, schreibt Bricks. Mit dem Übergang zu elektronischem Buchgeld aber geriet dieser Aspekt in den Hintergrund: Bis zur Finanzkrise 2008/2009 wurden Banken zunehmend als bloße Intermediäre angesehen, die Einlagen vom einen Kunden entgegennehmen und sie dann an einen anderen verleihen. Anders als die Geldschöpfung kann man das einen rein privatwirtschaftlichen Vorgang verstehen, der ohne Eingriffe des Staates ablaufen kann. Die Folge war immer mehr Deregulierung.

Diesen Trend möchte Ricks jetzt einschneidend umgekehrt sehen. Denn das Ignorieren des Geldschöpfungsaspekts sei schlicht sachlich falsch, und wenn man ihn wieder berücksichtige, werde schnell klar, dass Banken eine im Kern staatliche Aufgabe übernehmen: Auf der Grundlage ihres Rechts zur Buchgeld-Schöpfung betreiben sie die modernen Systeme für die Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs. Weil von dessen reibungslosen Funktionieren die gesamte Gesellschaft profitiert, handele es sich dabei um ein öffentliches Gut – und hier müsse nicht Regulierung gerechtfertigt werden, sondern der Verzicht darauf.

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(sma)