Steuerstreit mit Apple: Irland will ausstehende Steuern eintreiben

13 Milliarden Euro soll das Land von Apple eintreiben – und will dabei möglichst auf die Justiz verzichten, betont Premierminister Leo Varadkar. Irland geht aber weiter gegen die Festlegung der EU-Kommission über Apples Steuerschuld vor.

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Steuerstreit: Irland will Apple nicht verklagen

(Bild: "Irish Flag on top of GPO, Dublin" / Thpohl / PD)

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Im Steuerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission will die irische Regierung die Eintreibung von 13 Milliarden Euro bei Apple in den kommenden Wochen endlich angehen. Das betonte der Ministerpräsident, Leo Varadkar, am Dienstag vor dem Parlament der Republik in Dublin. "Wir haben Apple gegenüber angedeutet, dass wir möchten, dass das Sperrkonto etabliert wird und die Einzahlung ohne weitere Verzögerung erfolgt."

Das Land wolle eine Situation vermeiden, in der die irische Regierung Apple verklagen müsse, weil die Europäische Kommission wiederum Irland verklage. "Ich denke, diese Botschaft ist angekommen und ich erwarte mir Fortschritte in den kommenden Wochen."

Die EU-Kommission, die im bisherigen Steuersparmodell Apples auf der grünen Insel eine illegale Subvention des Staates sieht, hatte Irland eine Deadline gesetzt, die längst abgelaufen ist. Irland sieht die Sache genauso wie Apple anders und meint, rechtlich sauber gehandelt zu haben – und geht gegen die Entscheidung vor. Das dürfte die Eintreibung des Milliardenbetrags nicht beschleunigt haben.

Die EU-Kommission hatte im Oktober eine Klage gegen Irland vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, um Irland zu zwingen, von Apple das Geld endlich einzutreiben. Es handele sich um "unrechtmäßige staatliche Beihilfen", die "so schnell wie möglich" zurück in die Kasse des Finanzministeriums fließen muss.

"Mehr als ein Jahr nach Annahme dieses Kommissionsbeschlusses hat Irland die Mittel nicht einmal teilweise noch immer nicht zurückgefordert", sagte die zuständige Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Oktober. Man verstehe die komplexe Natur der Angelegenheit. "Die Mitgliedstaaten müssen aber ausreichende Fortschritte in Richtung auf die Wiederherstellung des Wettbewerbs erzielen." (bsc)