EU-Abgeordnete stimmen für Rückgaberecht auch bei "kostenlosen" Apps und Online-Diensten

Nach dem Ministerrat haben sich EU-Parlamentarier dafür ausgesprochen, dass Verbraucher Ansprüche auf Reparatur, Updates oder Rückgabe digitaler Angebote erhalten sollen, auch wenn sie dafür mit ihren Daten bezahlen.

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EU-Abgeordnete stimmen für Rückgaberecht auch bei "kostenlosen" Apps und Online-Diensten

(Bild: europa.eu)

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Auf EU-Ebene zeichnet sich eine gemeinsame Linie für ein "modernes Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft" ab, wonach Anbieter digitaler Güter sowie Dienste stärker für Apps, Musikdateien, Filme, Spiele oder E-Books haften sollen. Ähnlich wie der EU-Rat haben am Dienstag auch die Ausschüsse für Recht und Binnenmarkt des EU-Parlaments für das Gesetzespaket plädiert. Verbraucher sollen demnach umfangreiche Gewährleistungsansprüche etwa auf Reparatur, Updates oder Rückgabe bekommen, wenn sie für die Ware klassisch bezahlen oder im Gegenzug etwa für den Zugang zu einem Online-Dienst ihre persönlichen Daten abgeben. Bei letzteren handle es sich nicht um einen reinen Gebrauchsgegenstand, sondern um einen geschützten Wert.

Wenn ein Nutzer beispielsweise einen Film von einer legalen Bezahlplattform herunterlädt und ihn wegen schlechter technischer Qualität nicht auf seinem Rechner anschauen kann, erhält er derzeit meist nur einen Preisnachlass für künftige Downloads. Unter den von den Abgeordneten befürworteten Regeln könnte er dagegen von dem Anbieter eine andere, korrekt funktionierende Version verlangen. Sollte sich dies nicht bewerkstelligen lassen, könnte der Kunde auf eine Preisminderung oder eine volle Rückzahlung drängen. Wenn er den Vertrag widerruft müsste er sein Geld binnen 14 Tagen zurückerhalten.

In Streitfällen wollen die Abgeordneten – ebenso wie EU-Kommission und Ministerrat – die Beweislast umkehren. Der Hersteller müsste also belegen, dass die ausgegebene Ware in Ordnung war. Derzeit sind Verbraucher in einigen Mitgliedsstaaten noch verpflichtet, selbst nachzuweisen, dass ein Mangel schon zur Lieferung bestand. Bei integrierter Software, die etwa in "smarten" Geräten eingebaut ist, soll die Beweislastumkehr für ein Jahr lang gelten, bei längerfristigeren Verträgen etwa für Cloud Computing oder soziale Netzwerke die gesamte Laufzeit über. Parlamentsberichterstatter betonten, dass das Vorhaben unerlässlich für den digitalen Binnenmarkt sei. Die Ausschussmitglieder haben den Verhandlungsführern das Mandat erteilt, direkt in die Kompromisssuche zu dem Dossier mit dem Rat und der Kommission einzusteigen. Dieser Auftrag muss vom Plenum nur noch formell bestätigt werden. (anw)