Monopolkommission: Glasfaser-Ausbau mit Gutscheinen für Nutzer fördern

Bessere Rahmenbedingungen sollen den privaten Breitbandausbau voranbringen und Doppelinvestitionen vermeiden, fordert die Monopolkommission. Wo die Nachfrage fehle, seien „Gigabit-Vouchers” empfehlenswert.

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Glasfaser
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Von
  • Torsten Kleinz
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Die Monopolkommission warnt in einem Sondergutachten davor, den privaten Ausbau der Breitbandanschlüsse durch verfehlte Förderpolitik auszubremsen. Der falsche Einsatz von öffentlichen Geldern könne mehr schaden als nützen, warnte Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission, bei der Vorstellung des Sondergutachtens Telekommunikation 2017 in den Räumen der Bundesnetzagentur am Montag in Bonn: „Der Großteil der notwendigen Investitionen in Gigabit-Infrastrukturen wird durch privatwirtschaftliche Telekommunikationsunternehmen ohne öffentliche Förderung im Wettbewerb getätigt.”

Wie Chefregulierer Jochen Homann sehen die Mitglieder der Monopolkommission im Übergang vom Kupferkabel auf Glasfaser Zeit die geeignete Gelegenheit für einen Kurswechsel bei der Regulierung. Allerdings legt das Beratergremium der Bundesregierung noch größeren Wert darauf, die privaten Investitionen zu fördern. So sei zu befürchten, dass durch zu großzügig verteilte Fördergelder private Investoren wieder aus dem Markt gedrängt würden und kostspielige Doppelinvestitionen forciert werden. Die Monopolkommission hält es für geboten, die staatlich geförderten Projekte kleinteiliger als bisher auszuschreiben.

Zudem haben die Provider, die bisher in Glasfaser-Netze investierten oftmals Probleme, genug Kunden für die im Vergleich zu DSL oft teureren Breitbandanschlüsse zu gewinnen. Nach Zählung der Bundesnetzagentur hätten Mitte des Jahre rund 2,7 Million Haushalte einen Glasfaseranschluss zur Verfügung gehabt, aber nur knapp ein Viertel der erschlossenen Haushalte hätten diesen Anschluss bisher genutzt.

Hier schlägt die Monopolkommission vor, die Anfrage mit Gutscheinen insbesondere für Kleingewerbetreibende oder Schulen anzukurbeln, sogenannte „Gigabit-Vouchers”. Allerdings sind die Pläne noch sehr vage: So konnte Wambach auf Nachfragen weder erklären, in welchem Umfang diese Gutscheine einzusetzen seien, noch wie diese konkret auszugestalten wären. Zusätzliches Geld müsse dafür nicht bereitgestellt werden – die Gutscheine sollen anstelle der bisherigen Fördermittel ausbezahlt werden.

Die Monopolkommission befürwortet die derzeit auf Bundesebene neu diskutierten Pläne, den Bundesanteil von knapp 32 Prozent an der Deutschen Telekom zeitnah zu verkaufen. Es sei problematisch, wenn der Staat Anteilseigner beim größten Telekommunikationsanbieter sei, gleichzeitig aber auch den Wettbewerb regulieren solle. Der etwaige Erlös solle jedoch nicht unmittelbar in den Breitbandausbau gesteckt werden.

Wie schon zuvor kritisierte das Expertengremium die Entscheidung der Bundesnetzagentur, bei der Vectoring-Entscheidung zum Nahbereich der Deutschen Telekom weitgehend Vorzug gegeben zu haben. Generell sei es problematisch, wenn einem einzelnen Anbieter der exklusive Ausbau in einem bestimmten Gebiet garantiert werde. So zeigten sich die Wirtschaftsexperten skeptisch gegenüber „Konzessionsmodellen”, bei denen einzelnen Wettbewerben zeitlich befristet Exklusivrechte gewährt werden sollten. „Das würde ganz viele Folgeprobleme auslösen”, warnte Kommissionsmitglied Jürgen Kühling in Bonn.

Beim Ausbau der kommenden Mobilfunkgeneration 5G empfiehlt die Monopolkommission einen Mittelweg einzuschlagen. So will die Bundesnetzagentur im kommenden Jahr Frequenzen aus dem 2-GHz-Bereich und dem 3,6 GHzBereich neu vergeben. Nach Empfehlung der Monopolkommission soll der diskriminierungsfreie Zugriff auf die Netze durch Drittanbieter ohne eigenes Mobilfunknetz gewährleistet werden. Die Experten empfehlen dabei, die Frequenzen zu versteigern. Dabei seien abgestufte Auflagen denkbar, bei denen nur einem Anbieter die Abdeckung aller „weißen Flecken” aufgegeben werde und dieser die entsprechenden Frequenzen billiger bekommen könne.

Beim Streit um Zero-Rating-Dienste wie StreamOn der Deutschen Telekom und Vodafone Pass unterstützt die Monopolkommission die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Angebote mit leichten Einschränkungen zuzulassen. Falls es die Netzneutralitätsregeln auf EU-Ebene erschwerten solche für den Endanwender sinnvollen Angeboten in den Markt zu bringen, müsse überlegt werden, die entsprechenden Vorschriften beim Review wieder etwas abzuschwächen.

Bundesnetzagentur-Chef Homann zeigte sich angesichts der Empfehlungen in Bonn vorsichtig skeptisch. So habe der marktorientierte Ansatz in der Vergangenheit nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt. „Ich stelle fest, dass wir in dem Bereich nicht viel erreicht haben”, erklärte Homann. Gleichzeitig zeigte sich der Behördenchef erfreut, dass Unternehmen nun verstärkt Kooperationen eingehen wollten. Die Monopolkommission unterstützt die Bundesnetzagentur auch darin, den kompletten verzicht auf Regulierungen bei Glasfasern abzulehnen.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßte das Sondergutachten: „Die Monopolkommission hat eindeutig festgestellt, dass der Regulierungsrahmen flexibel an die besonderen Bedingungen des Glasfaserausbaus angepasst werden müsste, sich aber klar gegen Radikallösungen, wie einen kompletten Verzicht auf Regulierung ausgesprochen”, erklärte Breko-Chef Stephan Albers. Auch der Wettbewerber-Verband VATM ist darüber erfreut: „Regulierungsferien bringen keinen Nutzen für den Breitbandausbau, aber enorme Gefahren für die Wirtschaft und die Bürger”, sagte VATM-Chef Jürgen Grützner. (vbr)