E-Government: EU-Länder einigen sich auf grenzüberschreitendes Verwaltungsportal

Wichtige Verwaltungsverfahren etwa für die Kfz-Anmeldung oder zur Firmenregistrierung sollen Nutzern in der EU künftig grenzüberschreitend online zur Verfügung stehen. Persönliche Daten müssen bei Behörden nur einmal angeben werden.

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Bestimmte Behördenangebote sollen künftig europaweit digital nutzbar sein.

(Bild: dpa, Stephanie Pilick / Symbolbild)

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Die im Mai von der EU-Kommission vorgestellt Initiative für ein „digitales Zugangstor“ zu Verwaltungsdiensten kommt voran. Ende voriger Woche hat der EU-Rat seine Position abgesteckt und sich dabei in weiten Teilen hinter den Vorschlag der Kommission gestellt. Das geplante Verwaltungsportal soll Bürgern und Unternehmen einen uneingeschränkten Zugang zu Online-Verfahren bieten. Netze und Dienste, die Behörden bereits auf nationaler Ebene oder EU-weit eingerichtet haben, sollen verknüpft werden.

Grundsätzlich sollen Verwaltungsangebote, die Bürgern eines Mitgliedsland zur Verfügung stehen, auch von anderen EU-Staaten aus zugänglich sein. Der Ministerrat fordert zudem, dass vierzehn grundlegende Verwaltungsverfahren für alle Interessenten aus der Gemeinschaft online verfügbar gemacht werden. Bürger sollen EU-weit per Mausklick eine Geburtsurkunde beantragen, ein Kraftfahrzeug anmelden, ein Unternehmen eintragen oder Sozialleistungen beantragen können. Über die genaue Zahl dieser Basisverfahren herrscht noch Uneinigkeit: die Kommission geht weiterhin von 13 Stück aus.

Nach dem Grundsatz der „einmaligen Erfassung“ müssen Bürger wichtige Daten nur einmal vorlegen, heißt es in Brüssel. Diese Informationen sollen anschließend auf Antrag des Nutzers zugänglich gemacht werden, so dass sie für die meisten wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren wiederverwendet werden können. Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hatte im Sommer bei diesem vorgesehenen „Once-only“-Prinzip noch Fragen im Hinblick die Privatsphäre der Beteiligten gesehen. Er vermisste etwa eine klare Rechtsbasis und zweifelte die Vereinbarkeit mit den Prinzipien der Zweckbestimmung und der Datensparsamkeit an.

Mit der geplanten einheitlichen Anlaufstelle "setzen wir einen neuen Schritt zur Digitalisierung der öffentlichen Dienste in grenzüberschreitenden Situationen und kommen dem digitalen Europa ein Stück näher“, begrüßte Kadri Simson, estnische Ministerin für Wirtschaft und Infrastruktur, im Namen der Ratspräsidentschaft die Einigung in dem EU-Gremium. EU-Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska sprach von einem starken Anreiz, “um die öffentlichen Verwaltungen durch die Entwicklung ehrgeiziger und nutzerorientierter E-Government-Strategien zu modernisieren". Nun müsse auch das EU-Parlament liefern. Die Abgeordneten werden ihren Kurs voraussichtlich Anfang 2018 festlegen, dann können alle Beteiligten einen Kompromiss aushandeln. (vbr)